Die Zeit zum Handeln ist gekommen! Helfen Sie uns, die Realität des Rettungsdienstes ins Bewusstsein zu rücken und die Bedingungen für Rettungskräfte zu verbessern. Jeder einzelne Beitrag zählt und bringt uns einer sicheren Zukunft näher.



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Herausforderungen
im Rettungsdienst

Der gefährliche Beruf des Notfallsanitäters:
In dieser Rubrik möchten wir Ihnen einen Einblick in die Realität des Berufs des Notfallsanitäters geben. Erfahren Sie mehr über die gefährlichen Situationen, denen diese Fachleute täglich ausgesetzt sind. Wir beleuchten die Belastungen und Risiken, die mit diesem Beruf einhergehen.

Überlastung und Berufsflucht im Rettungsdienst:
Hier erfahren Sie, warum der Rettungsdienst in Deutschland mit Überlastung und Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Wir erläutern, wie diese Probleme die Versorgung der Bevölkerung gefährden und warum dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Gewalt gegen Rettungskräfte: Eine alarmierende Tatsache:
Diese Seite widmet sich dem alarmierenden Thema der Gewalt gegen Rettungskräfte. Wir präsentieren Fakten und Statistiken zu verbalen und körperlichen Übergriffen auf Rettungsdienstmitarbeiter. Außerdem erfahren Sie, wie diese Gewalttaten die Arbeit der Retter beeinflussen und warum eine Änderung der Rechtslage erforderlich ist.

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Die Gefährdung der notfallmedizinischen Versorgung:
Auf dieser Seite beleuchten wir die Gefahren, die die Überlastung und Fehlsteuerungen im Rettungsdienst für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung mit sich bringen. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und Risiken, die eine funktionierende Notfallrettung bedrohen.

Probleme und Herausforderungen im Rettungsdienst:
Hier erläutern wir im Detail die verschiedenen Probleme und Herausforderungen, denen der Rettungsdienst in Deutschland gegenübersteht. Dazu gehören die steigenden Anforderungen an den Rettungsdienst, unzureichendes Wissen in der Bevölkerung und lange Wartezeiten. Wir zeigen auf, wie diese Faktoren zu einer Überlastung führen.

Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers:
Auf dieser Seite setzen wir uns mit dem dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik auseinander. Erfahren Sie, welche Maßnahmen und Reformen notwendig sind, um die Situation im Rettungswesen zu verbessern und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Lobbyarbeit für das
deutsche Rettungswesen

Unterstützung der Rettungsdienste und Beitrag zur Veränderung:
Hier erfahren Sie, wie Sie aktiv zur Verbesserung der Bedingungen im Rettungsdienst beitragen können. Wir stellen verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre Unterstützung zeigen und einen Beitrag zur Veränderung leisten können.

Die Rolle des Lobbyverbands für das deutsche Rettungswesen:
Wir erklären, welche Rolle unser Lobbyverband im Streben nach Reformen im Rettungswesen spielt. Erfahren Sie, wie wir die Interessen der Rettungsdienste vertreten und welche konkreten Schritte wir unternehmen, um Gehör bei der Politik zu finden.

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Politik und zur Verbesserung der Bedingungen:
Auf dieser Seite präsentieren wir die konkreten Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um die Politik zu sensibilisieren und Reformen im Rettungswesen anzustoßen. Sie erfahren, wie auch Sie sich aktiv an diesen Bemühungen beteiligen können.

Aktuelles
von Lifecard



Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste nimmt zu – Warum der Respekt schwindet und was wir dagegen tun können

„Ich bin da, um Leben zu retten – und werde angespuckt.“ So beschreibt eine Notfallsanitäterin aus Ostwestfalen ihre tägliche Realität. Was einst undenkbar schien, ist für viele Einsatzkräfte längst Alltag: verbale Entgleisungen, Drohungen, tätliche Angriffe. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste geraten zunehmend ins Visier von Menschen, die den Respekt vor staatlichen Institutionen und Helfern verloren haben.

Laut einer aktuellen Erhebung wurden allein in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 täglich 65 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalt. Ein drastischer Anstieg von fast 19 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch bei Rettungskräften ist die Lage alarmierend: In einer bundesweiten Umfrage gaben 98 % der befragten Rettungsdienstmitarbeiter an, regelmäßig beleidigt oder bedroht zu werden, mehr als die Hälfte war bereits körperlicher Gewalt ausgesetzt.

Von Gaffern, Pöblern und Angreifern

Die Übergriffe haben viele Gesichter. In Herford wurde ein Rettungsteam von Anwohnern beschimpft, weil sie „zu laut“ mit dem Patienten gesprochen hätten. In Detmold blockierte ein Autofahrer absichtlich eine Rettungsgasse und rief den Sanitätern wütend hinterher: „Ich komm' auch noch dran, wenn ich will!“

Noch dramatischer war ein Vorfall in Köln: Während Feuerwehrleute einen Wohnungsbrand löschten, warfen Jugendliche Böller auf das Einsatzfahrzeug und filmten die Aktion für soziale Medien. Die Polizei musste mit Verstärkung anrücken, um die Lage zu beruhigen.

Warum schwindet der Respekt?

Fachleute sehen verschiedene Ursachen. Die zunehmende Verrohung der Sprache – insbesondere in den sozialen Medien – hat reale Auswirkungen auf das Verhalten im Alltag. „Was früher nur gedacht wurde, wird heute laut ausgesprochen – oder noch schlimmer: direkt umgesetzt“, sagt Polizeipsychologin Dr. Andrea Hülsmann. Dazu kommt ein sinkendes Vertrauen in staatliche Institutionen und die wachsende Entfremdung von gesellschaftlichen Normen.

Auch Alkohol, Drogen und psychische Erkrankungen spielen in vielen Fällen eine Rolle – genauso wie Frustration, etwa bei stundenlangen Wartezeiten in der Notaufnahme oder Verkehrssperrungen bei Unfällen.

Was kann man dagegen tun?

Die NRW-Initiative „NRW zeigt Respekt“ versucht mit Öffentlichkeitsarbeit und Schulprojekten ein neues Bewusstsein für den Wert und die Leistung von Einsatzkräften zu schaffen. Gleichzeitig fordern Berufsverbände härtere Strafen und eine konsequentere Strafverfolgung von Übergriffen. Die Justizminister der Länder beraten derzeit über einheitliche Mindeststrafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte.

Außerdem fordern viele eine bessere technische Ausstattung – etwa Bodycams oder fest installierte Kameras in Rettungswagen –, um Übergriffe zu dokumentieren und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein Appell an die Gesellschaft

Am Ende bleibt ein Appell: Der Staat kann nur funktionieren, wenn die Menschen, die ihn tragen, geschützt werden. Wer Einsatzkräfte angreift, greift das Fundament unserer Gesellschaft an. Und wer wegsieht, macht sich mitschuldig.

Solidarität beginnt im Kopf – und zeigt sich im Alltag.

Sie sind rund um die Uhr im Einsatz, wenn Menschen in Not geraten. Doch die Belastungsgrenze im Rettungsdienst ist erreicht – oder längst überschritten. In ganz Nordrhein-Westfalen kämpfen die Rettungskräfte mit Personalmangel, überbordenden Einsatzzahlen und fehlenden strukturellen Lösungen. Die Folge: Übermüdung, Frust und eine wachsende Zahl von Kündigungen in einem System, das eigentlich Leben retten soll.

Über vier Millionen Einsätze – und kein Ende in Sicht

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 4,1 Millionen Einsätze zählte der Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 – ein neuer Höchstwert. Besonders kritisch: Ein großer Teil dieser Einsätze betrifft keine akuten Notfälle. „Viele Menschen wählen bei jedem Unwohlsein die 112 – in der Hoffnung, möglichst schnell behandelt zu werden“, sagt ein Notfallsanitäter aus Bielefeld. Dabei blockieren Bagatellfälle lebenswichtige Ressourcen für echte Notlagen.

In Ostwestfalen-Lippe ist die Entwicklung ähnlich. Besonders in Großstädten wie Bielefeld oder Paderborn schnellen die Einsatzzahlen in die Höhe. Aber auch in den ländlichen Regionen wie im Kreis Lippe oder Minden-Lübbecke wächst der Druck – dort kommt erschwerend hinzu, dass der nächste Rettungswagen manchmal kilometerweit entfernt stationiert ist.

Fachkräfte fehlen – und viele steigen frühzeitig aus

Der wachsenden Zahl an Einsätzen steht eine sinkende Zahl an Fachkräften gegenüber. Viele Notfallsanitäterinnen und -sanitäter berichten von Überlastung, fehlender Wertschätzung und schlechter Bezahlung. In einer aktuellen Umfrage des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD) gaben 62 Prozent der Befragten an, den Beruf nicht bis zur Rente ausüben zu wollen.

„Manche Kolleginnen und Kollegen arbeiten zwölf Tage am Stück – mit Nachtschichten, Feiertagen und kaum Pausen“, sagt eine Rettungskraft aus dem Kreis Gütersloh. „Das geht irgendwann an die Substanz.“

Besonders prekär: Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre und ist anspruchsvoll. Trotzdem finden viele Träger keine Auszubildenden – und wer einmal aussteigt, kommt selten zurück. Der Konkurrenzdruck zu anderen Gesundheitsberufen, die häufig besser bezahlt werden, ist hoch.

Strukturelle Probleme verschärfen die Lage

Hinzu kommen organisatorische Schwächen. Der Rettungsdienst ist kommunal organisiert – das führt in der Praxis zu einem Flickenteppich aus Zuständigkeiten, technischen Standards und Einsatzleitstellen. „Manche Kreise haben moderne digitale Systeme, andere arbeiten noch analog“, berichtet ein Leitstellen-Mitarbeiter aus Herford. „Eine zentrale, landesweite Steuerung fehlt.“

Die Folge: Fahrzeuge und Personal werden nicht immer optimal eingesetzt, es fehlt an übergreifender Koordination und an Transparenz in der Planung. Das macht den Beruf für viele unattraktiv – und verschärft den Fachkräftemangel zusätzlich.

Was jetzt passieren muss: Drei Lösungsansätze

Um den Rettungsdienst zukunftssicher aufzustellen, fordern Fachleute und Gewerkschaften tiefgreifende Reformen. Drei Maßnahmen stehen dabei besonders im Fokus:

1. Gemeindesanitäter und erweiterte Notfallversorgung vor Ort

In mehreren Modellregionen – unter anderem im Kreis Lippe – werden sogenannte Gemeindesanitäter eingesetzt. Sie versorgen Patienten mit leichten Beschwerden direkt vor Ort, übernehmen Pflegeeinsätze oder geben medizinische Einschätzungen ab. Das entlastet die Rettungswagen und sorgt dafür, dass echte Notfälle schneller versorgt werden können.

2. Bessere telefonische Triage in den Leitstellen

Ein weiteres Mittel: Medizinisch geschulte Leitstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die am Telefon besser einschätzen können, ob wirklich ein Rettungswagen benötigt wird. Digitale Tools sollen dabei helfen, medizinische Dringlichkeit korrekt einzustufen – und unnötige Fahrten zu vermeiden.

3. Attraktivere Arbeitsbedingungen und mehr Personal

Um den Beruf langfristig attraktiver zu machen, fordern Verbände höhere Löhne, eine verlässliche Dienstplangestaltung und mehr Gesundheitsangebote für die Beschäftigten. Auch Quereinsteigerprogramme und verkürzte Ausbildungswege für erfahrene Pflegekräfte könnten helfen, den akuten Personalmangel zu lindern.

Fazit: Ohne Reformen droht der Kollaps

Der Rettungsdienst ist ein Grundpfeiler der medizinischen Versorgung – auch und gerade in Notfällen. Doch ohne schnelle und tiefgreifende Reformen droht das System zu kippen. „Wir retten täglich Leben“, sagt ein Notfallsanitäter aus Paderborn. „Aber irgendwann müssen wir uns selbst retten – bevor niemand mehr übrig ist, der den Notruf beantwortet.“

Wenn jede Sekunde zählt, wenn der nächste Schockraum eines Krankenhauses weit entfernt ist oder ein schwer verletzter Mensch so schnell wie möglich in eine Spezialklinik muss, heult nicht der Martinshorn – sondern die Rotorblätter kreisen. Rettungshubschrauber sind aus der Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen nicht mehr wegzudenken. Auch in Ostwestfalen-Lippe kommen sie regelmäßig zum Einsatz.

Seit über 50 Jahren im Dienst der Notfallmedizin

Die Geschichte der Luftrettung in Deutschland begann im Jahr 1970 mit der Stationierung des ersten Rettungshubschraubers „Christoph 1“ in München. Heute betreiben Organisationen wie die DRF Luftrettung, der ADAC oder die Bundespolizei über 90 Hubschrauber an rund 80 Standorten bundesweit.

In Ostwestfalen-Lippe ist vor allem der „Christoph 13“ aus Bielefeld im Einsatz. Seit seiner Stationierung 1982 ist der orangefarbene Hubschrauber fast täglich unterwegs. Rund 1.500 Einsätze fliegt er jährlich – und bringt Notärzte innerhalb weniger Minuten an den Einsatzort.

Schnell und effizient – mit beeindruckender Bilanz

Ein Rettungshubschrauber braucht im Durchschnitt fünf bis sieben Minuten vom Abheben bis zum Eintreffen beim Patienten – deutlich schneller als bodengebundene Einsatzfahrzeuge, insbesondere in ländlichen Gebieten. Dank spezieller Ausrüstung wie Beatmungsgeräten, EKG oder Notfallmedikamenten können Notärzte schon an der Unfallstelle intensivmedizinisch handeln.

Statistisch gesehen retten Luftrettungseinsätze jedes Jahr mehrere hundert Menschenleben in NRW – sei es nach Verkehrsunfällen, Herzinfarkten oder bei der Verlegung von Frühchen in Spezialkliniken. Besonders in ländlichen Regionen mit langen Wegstrecken zum Krankenhaus sind die „fliegenden Notärzte“ oft unverzichtbar.

Piloten unter Druck: Wetter, Sicht und Bürokratie

So erfolgreich die Luftrettung arbeitet – auch sie hat mit Herausforderungen zu kämpfen. „Der größte Feind ist das Wetter“, sagt ein langjähriger Pilot aus Nordrhein-Westfalen. „Nebel, starke Winde oder Gewitter machen viele Starts unmöglich – selbst wenn am Boden Menschen in Lebensgefahr schweben.“

Ein weiteres Problem ist die zunehmende Bürokratie. Flugrouten, Genehmigungen, technische Dokumentation – viele Piloten berichten von einem wachsenden Verwaltungsaufwand, der Zeit und Nerven kostet. Hinzu kommt: Landemöglichkeiten werden knapper. In dicht bebauten Städten wie Bielefeld oder Herford fehlt es an geeigneten Flächen – und die Zahl der Beschwerden über Lärm steigt.

Auch die Personalsituation ist angespannt. Speziell ausgebildete Hubschrauberpiloten für die Luftrettung sind rar. „Es ist ein hochspezialisierter Beruf – und die Belastung ist enorm“, sagt ein Einsatzpilot, der nicht namentlich genannt werden möchte. „Wir tragen Verantwortung für die Crew, den Patienten – und fliegen oft unter extremem Zeitdruck.“

Ein System am Limit – aber unverzichtbar

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Bilanz der Luftrettung beeindruckend. Schnelligkeit, Reichweite und medizinische Ausstattung machen den Hubschrauber zu einem der effizientesten Rettungsmittel in akuten Notlagen. Allein der „Christoph 13“ aus Bielefeld hat seit seinem ersten Start über 45.000 Einsätze absolviert.

Doch viele Beteiligte warnen: Ohne Investitionen in Infrastruktur, Personal und moderne Technik gerät auch dieses System an seine Grenzen. Denn über den Wolken wird nicht nur Leben gerettet – dort tobt auch der Alltag einer Branche, die oft übersehen wird.

Zahlen & Fakten zur Luftrettung in NRW

• Erster Rettungshubschrauber Deutschlands: „Christoph 1“, 1970 in München

• Christoph 13 in Bielefeld seit 1982 im Einsatz

• Über 90 Rettungshubschrauber bundesweit, ca. 80 Standorte

• Mehr als 50.000 Luftrettungseinsätze jährlich in Deutschland

• Durchschnittliche Einsatzdauer: 30–60 Minuten

• Besondere Herausforderungen: Wetter, Sicht, Bürokratie, Landemöglichkeiten, Personalmangel

Es ist eine Zahl, die aufrütteln muss: Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 300 Polizisten Opfer von Straftaten. Umgerechnet heißt das – alle fünf Minuten ein Angriff auf einen Einsatzbeamten.

Die Kriminalstatistik für 2024, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) am Mittwoch, 2. April 2025, in Berlin vorstellte, offenbart ein alarmierendes Bild: 117.548 Rettungs- und Einsatzkräfte wurden im vergangenen Jahr Opfer von Straftaten – darunter 109.545 Polizisten. Das sind 5365 mehr als 2023 – ein Anstieg um 5,1 Prozent.

Mord an Rouven Laur erschüttert Einsatzkräfte

Der dramatischste Fall: Polizeihauptkommissar Rouven Laur (29), der am 31. Mai 2024 beim Einsatz in Mannheim durch einen Messerangriff getötet wurde. Der mutmaßliche Täter, ein Afghane aus Heppenheim, hatte sich laut Ermittlungen gezielt eine politische Kundgebung ausgesucht und attackierte mehrere Menschen, bevor er Laur hinterrücks in den Hals stach. Ein Mord aus niedrigen Beweggründen – so lautet die Anklage der Bundesanwaltschaft.

Auch wenn der Fall juristisch nicht als Terroranschlag eingeordnet wurde, war das Entsetzen groß. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reiste zum Tatort, tausende Bürgerinnen und Bürger trauerten öffentlich.

Fast jeden dritten Tag ein Schwerverletzter

Doch Laur ist nicht das einzige Opfer. Laut Statistik wurden 2024 19.542 Polizisten verletzt, davon 102 schwer oder tödlich. Rechnerisch heißt das: Fast jeden dritten Tag wird ein Beamter schwer verletzt oder stirbt im Einsatz. Innenministerin Faeser betont: „Wir haben in die bestmögliche Ausstattung investiert und auch für mehr Personal gesorgt. Aber wir brauchen auch mehr Solidarität. Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte geht uns alle an.“

„Der Staat hat jede Autorität verloren“

Laut BILD wurden 46.218 Gewalttaten gegen Polizisten registriert – acht Prozent mehr als im Vorjahr. Ein drastischer Anstieg, der auch die Polizeigewerkschaften alarmiert.Rainer Wendt (68), Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), spricht von einer Eskalation: „Die Gewalt auf unseren Straßen explodiert, Frauen und ältere Menschen leben in ständiger Angst. Der Staat hat jede Autorität verloren.“ Ein drastisches Beispiel kommt aus Berlin. Benjamin Jendro, Sprecher der GdP, berichtet: „In Berlin wird jede Stunde ein Polizist angegriffen.“ Für ihn ist das ein Zeichen der gesellschaftlichen Verrohung: „Es wird zugeschlagen, zugetreten und zugestochen.“

Milde Strafen senden falsches Signal

Laut Jendro kommen die Täter aus „allen Schichten, allen Altersgruppen und aus allen Bevölkerungsteilen.“ In Berlin sei 2023 sogar erstmals die Zahl der tatverdächtigen Ausländer höher gewesen als die der deutschen Verdächtigen. Ein weiteres Problem: Viele Täter kommen mit milden Strafen davon. Sozialstunden, Bewährung – und die Botschaft, dass Angriffe auf Einsatzkräfte kaum schwerwiegende Konsequenzen haben. „Der Rechtsstaat versagt“, so Wendt, „und es fehlt zu oft der politische Rückhalt. Selbst in den Parlamenten gibt es Stimmen, die Polizisten verächtlich machen.“

Fest steht: Polizisten sind unsere Freunde und Helfer – doch immer seltener werden sie auch so behandelt.

Sie kommen, um zu helfen. Sie retten Leben und setzen dabei oft ihre eigene Gesundheit aufs Spiel.

Unter verbaler Gewalt sind Kommunikationsformen zu verstehen, bei der die Sprache, oft auch in Kombination mit Mimik und Gestik, genutzt wird, um den Anderen gezielt zu beleidigen, zu demütigen oder ihn auszugrenzen. Eine genaue Abgrenzung, bei der verbale Gewalt anfängt und aufhört, ist mitunter objektiv schwierig zu beurteilen. Einfacher ist es im Falle von Beleidigungen, individueller wird es dann bei Ausgrenzungen oder Demütigungen. Es gilt der Grundsatz, dass stets der Betroffene entscheidet, wo für ihn die verbale Gewalt anfängt und das Überschreiten seiner Toleranzgrenze angemessen, aber deutlich angesagt wird.

Neben kommunikativer Gewalt kann es auch zu Sachbeschädigungen kommen. In dieser weiteren Eskalationsstufe wird Gewalt gegen Fahrzeuge oder Ausstattung angewendet. Das kann mit dem Treten gegen einen Reifen des Einsatzfahrzeugs oder der Ausstattung anfangen, sich mit dem Abbrechen von Anbauten am Fahrzeug oder Zertreten von Ausstattung fortsetzen und im Beschmutzen oder Zerreißen der persönlichen Ausstattung der Einsatzkräfte enden.

Das bedeutet: die Gewalt kommt näher an die Einsatzkraft heran, der Sachschaden wird bewusster und in größerem Ausmaß in Kauf genommen.

Körperliche Gewalt, Bedrohungen, Nötigungen

Das gezielte Bespucken, Schubsen, Beißen, Treten oder gar Schlagen von Einsatzkräften sind eindeutige Formen von körperlicher Gewalt. Dazu kommen dann häufig auch verbale Bedrohungssituationen, in denen der oder die Täter den Einsatzkräften weitergehende Beeinträchtigungen, körperliche Konsequenzen oder Ähnliches gezielt androhen. Eine Form der Bedrohung kann auch das ausdrücklich untersagte Betreten des Rettungstransportwagens sein. Das Behindern von Rettungsmaßnahmen und das Missachten von Anweisungen der Einsatzkräfte zählt zur Nötigung. Eine Versorgung des Patienten und damit die Umsetzung des Versorgungsauftrags wird erschwert oder sogar unmöglich.

Waffengewalt

Zu den stärksten Formen der Gewaltanwendungen zählt der Einsatz von Waffengewalt. Dabei kann es sich um Schuss- oder Stichwaffen handeln, aber auch um Schlagringe oder Schlagstöcke. Genauso kann aber auch der Einsatz von anderen Gegenständen als Waffengewalt angesehen werden, etwa die Bedrohung mit einem Hammer, Schraubendreher, oder beispielsweise auch mit einer unbenutzten oder sogar benutzten Spritzenkanüle. Fazit: Es gibt verschiedene Formen von Gewalt, die jeweils zu einer Eskalation der Situation führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Einsatzkräfte, solange es möglich ist, deeskalierend auf die Beteiligten einwirken und frühzeitig erkennen, wenn eine Situation aus dem Ruder läuft. Diese Entgleitungen der Situation können immer plötzlich eintreten. Daher ist es wichtig, dass sich Einsatzkräfte bei allen Einsätzen, auch vermeintlichen Routinesituationen, aufmerksam verhalten, sich gegenseitig im Blick haben und wenn nötig spontan den Rückzug antreten können.

Die effektive Prävention von Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr erfordert ein strukturiertes und ineinandergreifendes Vorgehen. Der Schaffung von Strukturen in den Rettungsdiensten und der Feuerwehr und dem Setzen konkreter Ziele, muss eine Analyse folgen auf deren Grundlage eine Bewertung der Ist-Situation stattfindet und die Ableitung des weiteren Handlungsbedarfs erfolgt. Das „Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen basiert auf der Erkenntnis, dass den jeweiligen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz mit geeigneten und verhältnismäßigen Mitteln begegnet werden muss. Mit anderen Worten: Verbale Attacken erfordern andere Strategien als ein Angriff mit Waffen.

Insbesondere Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss reagieren häufig völlig unvorhersehbar und oft auch total enthemmt, so dass aktive Selbstverteidigung unwirksam sein kann oder gar zu schweren Verletzungen bei der Einsatzkraft führen kann. Unter Umständen fühlen sich Einsatzkräfte nach dem Besuch einer Selbstverteidigungsschulung moralisch verpflichtet, sich aktiv bei Übergriffen einbringen zu müssen. Es kann aber von keiner Einsatzkraft verlangt werden, dass sie sich bei tätlichen Übergriffen handgreiflich einbringt. Die Nutzung und das Tragen von durchschuss- und durchstichhemmenden Schutzwesten sei, so das Deutsche Rote Kreuz, grundsätzlich nicht pauschal zielführend. So kann das Tragen solcher Schutzwesten potentiellen Angreifern suggerieren, dass die Einsatzkräfte als Ordnungskräfte auftreten. Auch können solche Schutzwesten bei den Einsatzkräften den Eindruck erwecken, vor vermeintlichen Angriffen tatsächlich geschützt zu sein, so dass sie sich in gefährlichen Situationen nicht zurückziehen, sondern in der Gefahr verbleiben. Dabei schützen Schutzwesten nicht vor Angriffen auf Kopf, Hals und Extremitäten. Diese sind weiterhin schutzlos eventuellen Angriffen mit einer Waffe ausgesetzt.

Die permanente Beobachtung und Wahrnehmung des Einsatzumfeldes, der anwesenden Personen und der stete Blick nach einem Rückzugsweg. der sogenannte Gefahrenradar, sind für den Fall der Fälle von wesentlicher Bedeutung.

Rettungskräfte, die einen Einsatzauftrag haben, und ihn nicht wahrnehmen, kommen schnell in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch. Unterlassene Hilfeleistung steht unter Strafe.

Wer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Dies gilt speziell dann, wenn die Hilfeleistung ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.

Allerdings muss niemand eine Strafe oder disziplinarische Maßnahmen befürchten, wenn nicht geholfen werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Einsatzkräfte angegriffen werden oder einen Angriff fürchten müssen oder ernsthaft ein Angriff droht. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, die Gefährdungslage aufzulösen, um danach eine Hilfeleistung zu ermöglichen.

Es sei, so die DGUV, eine Notwehrhandlung gegen jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Güter wie Leben, Gesundheit, Eigentum oder Ehre zulässig. Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Insoweit darf man sich nur zwischen dem unmittelbaren Nähern der angreifenden Person und bis zu seinem Ablassen verteidigen. Bei mehreren Verteidigungsmöglichkeiten sei das mildeste Mittel zu wählen.

Welche Risiken beinhalten Hilfsmittel zur Selbstverteidigung? „Das Mitführen oder Einsetzen von Handschellen, Kabelbindern zur Fixierung, Pfefferspray oder Elektroschockgeräten ist für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes eilweise unzulässig.

Zunächst benötigt man für die Nutzung von Reizstoffgeräten wie Pfefferspray, Elektroimpulsgeräten wie Taser oder Schreckschusspistolen, einen kleinen Waffenschein. Im Übrigen ist die Gefahr der Selbstgefährdung durch Verwendung dieser Mittel groß.

Wird bei Verwendung von Pfefferspray die Wind- und Sprührichtung nicht beachtet, besteht die Gefahr, sich selbst außer Gefecht zu setzen.

Nicht zu unterschätzen ist die gegebene Stresssituation bei einem Angriff. Dies alles spricht eher gegen die Verwendung von Mitteln der Selbstverteidigung, so die DGUV. Mitgeführte Stabtaschenlampen oder ähnliche Geräte, als Waffe für die eigenen Verteidigung, könnte der Angreifer an sich bringen und damit die Einsatzkraft in Gefahr bringen.

Die Einsatzkraft darf sich im konkreten Angriff mit dem mildesten, effektiven Mittel wehren, um sich selbst oder andere zu schützen.

Das Deutsche Rote Kreuz, der Landesverband Westfalen-Lippe hat die Handlungshilfe „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ entwickelt. Sie soll Einsatzkräfte im Rettungsdienst vor gefährlichen Situationen schützen.

Es gilt nicht nur für die Polizei, sondern auch für Feuerwehren und Rettungsdiensten. Sei es bei Großveranstaltungen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder auch Seniorenarbeit bis hin zu Einsätzen in Flüchtlingsheimen. Die Rettungskräfte müssen auf gewalttätige Zwischenfällen vorbereitet sein. Das Spektrum der Gefahren reicht von verbaler Gewalt über Sachbeschädigungen oder auch leichte Körperverletzungen bis hin zur Waffengewalt gegen Einsatzkräfte. Grund genug, dem Thema die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und sich grundlegende Gedanken zur richtigen Vorgehensweise zu machen.

Mitmenschen, die Hilfe unterschiedlichster Art benötigen, fordern Unterstützung für sich oder andere an und die Einsatzkräfte übernehmen den Einsatz, um notwendige oder gewünschte Hilfeleistung zu erbringen. Dabei verstehen sich Einsatzkräfte in der Rolle als Helfende und sind bereit, ihre Zeit für die Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erwarten Einsatzkräfte in der Regel Respekt und Achtung ihrer Person und Funktion.

Die Aufträge werden in der Regel mindestens im Zweierteam abgearbeitet, das vertrauensvoll und professionell zusammenarbeiten muss. Teamarbeit bedingt von jedem Einzelnen, dass er angemessen mitarbeitet und eigene Interessen nicht gegen Teamvorstellungen in den Vordergrund stellt. „Rambo-Gehabe“ und „Überheblichkeit“ seien genauso fehl am Platze wie Unterwürfigkeit und mangelndes Selbstbewusstsein, heißt es in dem Maßnahmenkatalog.

Die richtige „Dosis“ sei für ein angemessenes und Respekt findendes Auftreten von großer Bedeutung. So ist es zum Beispiel unangemessen, Menschen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung pauschal zu duzen, alte Menschen laut anzuschreien oder Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, respektlos und drittklassig zu behandeln.

Ein respektvolles, freundlich aufgeschlossenes Verhalten von Einsatzkräften führt vielfach dazu, dass auch Respekt entgegen gebracht wird. Dennoch gibt es immer wieder Ausnahmen und Einflussfaktoren wie Alkohol- oder Drogenkonsum, die Patienten oder Umstehende an Einsatzstellen gegenüber Einsatzkräften unangemessen und respektlos auftreten lassen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die jetzt geplatzte Ampelregierung eine Reform der Notfallversorgung auf die Fahnen geschrieben. Sie wollte nicht nur eine bessere Versorgungsqualität in Krankenhäusern, sondern auch im ambulanten Rettungsdienst. Die Reform liegt erst einmal auf Eis.

Bisher stört eine entscheidende Rahmenbedingung: Der Rettungsdienst ist bisher Ländersache. Nun soll er in das SGB V integriert werden. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

Entscheidende Frage ist, b die Notfallversorgung als eigenständiger Leistungsbereich in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) integriert werden soll. Dazu legten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im April 2024 ein Gutachten vor, das die Möglichkeiten und die Reichweite der Konsequenzen einer solchen Einbindung beleuchtet.

Rettungsdienst ist nicht gleich Rettungsdienst

Wer in Brandenburg den Rettungsdienst benötigt, erreicht ihn auf dieselbe Weise wie in Sachsen-Anhalt, Hamburg oder Baden-Württemberg. Aber bekommt jeder die selbe Hilfe? Patienten werden es kaum bemerken, aber: Deutschland hat nicht den einen Rettungsdienst, sondern unserem föderalistischen Staatsprinzip folgend sind die Länder jeweils selbst dafür zuständig. Es gibt sozusagen 16 Insellösungen. Das führt zwangsweise zu Unterschieden, etwa in der Finanzierung, in der Ausstattung und Organisation. Auch Vorgaben wie die einzuhaltenden Hilfsfristen unterscheiden sich.

Immer wieder werden deshalb Stimmen laut, die eine bundesweite Vereinheitlichung der Notfallversorgung fordern. Doch der Bund kann nicht ohne weiteres Gesetze erlassen, die die Gesetzgebungskompetenzen der einzelnen Länder übergehen.

Welche Rolle spielt das SGB V?

Die Überlegung, die Notfallversorgung in das SGB V zu integrieren, ist notwendig, um die angedachte Reform der Notfallversorgung möglich zu machen. Dann wäre der Rettungsdienst Bundessache. Damit würden die bisher bestehenden Insellösungen durch eine einheitliche Versorgung abgelöst. Für Patienten hätte dies vermutlich positive Auswirkungen durch

• Schaffung von sogenannten Integrierten Notfallzentren, die Notaufnahmen und Praxen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes kombinieren

• Einheitliche Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes

• Erweitertes Aufgabenspektrum des Rettungsdienstes weg vom reinen Transport hin zur Versorgung vor Ort

Bei zwei Musterprozessen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geurteilt, dass die Alarmbereitschaft von Feuerwehrleuten Teil der Arbeitszeit ist. Es besteht ein Entschädigungsanspruch, sofern die wöchentliche Höchstarbeitszeit dadurch überschritten wird. Geklagt hatten zwei Feuerwehrangehörige aus Mülheim an der Ruhr.

Es ist eine wegweisende Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass Alarmbereitschaft als Arbeitszeit zählt. Die Verfahren wurden als Musterprozesse geführt, so dass weitere Gerichte der Entscheidung folgend Entschädigungsansprüche feststellen könnten.

Fortan erhalten Feuerwehrleute, die bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigt sind, eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, sofern diese die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschreiten. Damit sind die Alarmbereitschaftszeiten als Arbeitszeit benannt.

Klagen wurden in erster Instanz abgelehnt

Zwei Feuerwehrmänner aus Mülheim hatten die Klagen eingereicht. Beide forderten, dass Alarmbereitschaft als normale Arbeitszeit anerkannt wird. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Entschädigungsklagen in erster Instanz noch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hingegen hat entschieden, dass die von den Klägern im sogenannten Direktions- bzw. Hintergrunddienst geleisteten Alarmbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben einzustufen sind. Die Alarmbereitschaftszeiten sind als 24-Stunden-Dienste zu verstehen. Es gibt zwar keinen vorgegebenen Aufenthaltsort für die Feuerwehrleute, jedoch müssen sie sich in einem Radius von 12 km unweit der Mülheimer Schlossbrücke bewegen und müssen bei Alarm „sofort“ mit dem zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug ausrücken. Unter „sofort“ ist die Zeitspanne von maximal 90 Sekunden gemeint, wie sie in der Alarm- und Ausrückordnung als Ausrückzeit festgelegt ist.

Überschrittene wöchentliche Höchstarbeitszeit ist zu entschädigen

Diese kurze Reaktionszeit bedeutet gravierende Einschränkungen für die Zeitgestaltung der Kläger während der Dienste, womit das OVG die Einstufung der Alarmbereitschaftszeit als Arbeitszeit begründete. Die Arbeitszeit der Kläger, es ging um die Zeiträume von September 2013 bis Oktober, überstieg regelmäßig die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Mit dem Urteil des OVG steht den beiden Feuerwehrmännern nun ein Entschädigungsanspruch zu.

Aus Freizeitausgleich wird finanzielle Entschädigung

Ursprünglich war ein Anspruch auf Freizeitausgleich vorgesehen, der jedoch in einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung gewandelt wurde. Denn die Gewährung von Freizeitausgleich ist nach Angaben der Stadt nicht möglich. Berechnet wird die Entschädigung nach den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

Die Revision lehnte der Senat ab. Das Bundesverwaltungsgericht kann jedoch über eine mögliche Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, wenn diese erhoben wird.

Übungen helfen im Ernstfall

Schulen und Kitas müssen im Ernstfall schnell und sicher evakuiert werden können. Dafür gibt es praxisorientierte Checklisten und Tipps.

Auf Gefahrensituationen gut vorbereitet zu sein, kann Leben retten. In Schulen und Kindertagesstätten sind Evakuierungsübungen daher von entscheidender Bedeutung. Um Kinder, Jugendliche und das Personal auf prekäre Situationen vorzubereiten, müssen immer wieder Übungen stattfinden. So erlangen die betroffenen Personen die nötigen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen, um im Ernstfall schnell und sicher zu reagieren. Jetzt gibt es eine neue Fachempfehlung, die Verantwortlichen in Bildungseinrichtungen sowie Feuerwehren bei der Planung und Durchführung dieser lebenswichtigen Übungen hilft. Dieser praxisorientierte Leitfaden wurde von Experten des Gemeinsamen Ausschusses für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und unter der Mitwirkung des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren entwickelt.

Übungen helfen im Ernstfall

„Evakuierungsübungen in Schulen und Kindertagesstätten sind aus mehreren Gründen wichtig. Sie helfen den Betroffenen, im Ernstfall schnell und geordnet zu handeln und machen sie mit möglichen Notfallsituationen vertraut. Durch Alarmproben können auch etwaige Schwachstellen im Evakuierungsplan identifiziert und verbessert werden. Vielfach sind Evakuierungsübungen auch gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Einrichtungen auf Notfälle vorbereitet sind“, erklärt der DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

Risiken ernst nehmen, auch wenn sie selten sind

Laut Frieder Kircher, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des DFV und der vfdb, sind gefährliche Situationen in Kindertageseinrichtungen und Schulen glücklicherweise selten. Sie bedrohen aber im schlimmsten Fall die Gesundheit und das Leben der Kinder und Beschäftigten. Er mahnt, dass dennoch die Wahrscheinlichkeit eines Brandes oder einer Explosion besteht, oder es zu einem anderen Schadenereignis kommen kann.

Für Sicherheit in Schulen und Kitas

Eine 49-seitige Fachempfehlung informiert über öffentlich-rechtliche Vorgaben und Regelwerke, klärt grundlegende Begriffe, zeigt die Bedeutung von Evakuierungsübungen und gibt Tipps zu deren Planung und Vorbereitung inklusive möglicher Einsatzszenarien. Hinzukommen noch Praxisbeispiele aus Sicht der Feuerwehr sowie Anhänge mit Checklisten und Vorlagen. Der Leitfaden steht unter: www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/

Je schneller die richtigen Fragen von der Leitstelle gestellt werden, um so effektiver kann die lebensrettende Hilfe sein.

Bereits seit 2010 empfiehlt der Europäische Rat für Reanimation (ERC) in seinen Richtlinien, dass Leitstellendisponenten darin geschult werden sollten, "Anrufer nach strengen Protokollen zu befragen, um Informationen zu erhalten." In den 2021 zuletzt aktualisierten Richtlinien vom ERC heißt es: "Die Leitstellen sollten standardisierte Kriterien und Algorithmen anwenden, um festzustellen, ob sich ein Patient zum Zeitpunkt des Notrufs in einem Herzstillstand befindet."

Trotzdem gibt es in Deutschland bisher keine einheitliche Regelung dazu, welche Art der Notrufabfrage genutzt werden soll. Einzelne Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg schreiben die standardisierte Notrufabfrage vor, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist die strukturierte Abfrage gesetzlich vorgegeben.

Um den Herz-Kreislauf-Stillstand bei einem Notruf möglichst schnell zu erkennen, nutzen Leitstellen idealerweise eine SSNA. die standardisierte und strukturierte Notfallabfrage. Mindestens ein Fünftel der deutschen Rettungsdienstbereiche haben solche Systeme bislang nicht im Einsatz. Das kann dazu führen, dass die notwendigen Reanimationsmaßnahmen nicht sofort eingeleitet werden, mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.

Aus den Antworten der umfangreichen Datenabfrage des Südwestrundfunks (SWR) geht hervor, dass manche Verantwortliche in den Leitstellen den neuen Systemen, einer standardisierten Abfrage, skeptisch gegenüberstehen und eine freie Abfrage bevorzugen. Tatsächlich gibt es laut dem Fachverband „Leitstellen e.V.“ keinen eindeutigen Beleg dafür, dass die standardisierte oder strukturierte Notrufabfrage in jedem einzelnen Fall besser ist als die freie Abfrage. Unstrittig sei jedoch, dass mit einer SSNA ein einheitliches Niveau der Abfragequalität erreicht werde.

Hilfe am Telefon durch schnelles Erkennen

Hat ein Leitstellenmitarbeiter erst einmal erkannt, dass eine Reanimation notwendig ist, muss er den Anrufer bei der Herzdruckmassage anleiten. Die Telefonreanimation soll so lange erfolgen, bis professionelle Ersthelfer oder der Rettungsdienst eintreffen.

Eine strukturierte oder standardisierte Notrufabfrage hilft den Disponenten dabei, die Fälle zu erkennen, in denen eine Telefonreanimation benötigt wird. “Mit der Telefonreanimation hat die Leitstelle eine neue Rolle bekommen. Nicht nur den Anruf annehmen und den Rettungsdienst rausschicken, sondern aktiv ins Geschehen einzugreifen”, sagt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.

Ob und wann bundesweit einheitliche Standards für die Leitstellen umgesetzt werden, bleibt unklar. Die Bundesländer bemühen sich derweil weiterhin eigene Lösungen zu finden. In Baden-Württemberg soll das Rettungsdienstgesetz erneuert. Geplant ist auch eine Reform der Leitstellen. Die Recherchen des SWR Data Lab belegen jedoch, dass Deutschland von verlässlichen Standards noch weit entfernt ist.

Ob eine Wiederbelebung gelingt, entscheidet sich häufig schon in der Leitstelle. Eine Recherche des Südwestrundfunks (SWR) zeigt, dass nicht alle Notrufzentralen mit modernsten Mitteln arbeiten. Das kann Leben kosten.

Wer die 112 wählt, landet in der Leitstelle. Am anderen Ende der Leitung sitzt ein Mitarbeiter, auch Disponent genannt. Er nimmt Anrufe entgegen, wertet Informationen aus und ist dafür verantwortlich, wie der Rettungseinsatz beginnt.

Zu oft arbeiten Leitstellen in Deutschland noch nicht mit den modernsten Abläufen, um dringliche Notfälle konsequent zu erkennen. Das zeigt eine umfangreiche Datenabfrage des SWR Data Lab.

In mindestens jedem fünften Fall fehlt eine strukturierte oder standardisierte Notrufabfrage, eine Art "Entscheidungsbaum", die dem Disponenten hilft, einen Herz-Kreislauf-Stillstand schnell zu erkennen. Auch die Qualität der Arbeit wird vielerorts nicht gemessen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Rettungsdienstbereiche führt ein dafür notwendiges Qualitätsmanagementsystem in der Leitstelle.

In der Realität bedeutet das: Die Qualität der Hilfe kann stark voneinander abweichen, je nachdem bei welcher Notrufzentrale und manchmal sogar bei welchem Mitarbeiter der Anrufer landet. Bei zeitsensiblen Notfällen, wie dem Herz-Kreislauf-Stillstand, können die Qualität der Entscheidungen, die in der Leitstelle getroffen werden, über Leben und Tod entscheiden. Die Recherche des SWR wertete Daten aus, die in den Rettungsdienstbereichen erhoben wurden.

Vorgegebene Fragen führen schneller zum Ziel

Ein Leitstellenmitarbeiter nimmt einen Notruf an und beginnt sofort, Fragen an den Anrufer zu stellen: Wo ist der Notfall? Was ist passiert? Wer ist betroffen? Bekommt der Patient ausreichend Luft? Dieser Vorgang nennt sich Notrufabfrage und kann auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt werden.

Es gibt zwei grundlegende Arten, wie ein Notruf in der Leitstelle verarbeitet wird: die freie Notrufabfrage und die strukturierte und standardisierte Notrufabfrage, die sogenannte SSNA. Bei der freien Abfrage entscheidet der Leitstellenmitarbeiter, basierend auf seiner eigenen Einschätzung und Erfahrung, in welcher Reihenfolge und in welchem Wortlaut er die Fragen stellt.

Anders läuft das bei der SSNA: Anhand einer Software klickt sich der Disponent durch einen vorgegebenen Ablauf von Fragen. Je lebensbedrohlicher die Verletzung oder Erkrankung, desto weniger Fragen müssen beantwortet werden und desto schneller kann Hilfe losgeschickt werden. Besonders Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand sind darauf angewiesen, dass der Leitstellenmitarbeiter die Gefahr sofort erkennt, um lebensrettende Schritte einzuleiten.

Vorgegebene Fragen führen schneller zum Ziel

Strukturierte und standardisierte Notrufabfrage

Bisher gibt es keine allgemeingültige Definition für die strukturierte und standardisierte Notrufabfrage. Die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften (DGRe) hat in einer Studie eine Definition vorgenommen, an der sich in dieser Recherche orientiert wurde. Die beiden Abfragearten werden in der Recherche gleichwertig behandelt.

Strukturierte Notrufabfrage

• Kann softwaregestützt sein
• Erfolgt innerhalb einer durch den Leitstellenbetreiber vorgegebenen Struktur
• Wortlaut der Fragen kann vorgegeben werden
• Dokumentation der Abfrageergebnisse kann automatisch erfolgen
• Generiert kein Einsatzstichwort

Standardisierte Notrufabfrage

• Immer softwaregestützt
• Immer strukturiert
• Gesprächsstruktur und Wortlaut der Fragen sind vorgegeben
• Abfrageergebnisse werden automatisch dokumentiert und an das Einsatzleitsystem übergeben
• Eindeutiges Einsatzstichwort wird generiert
• Auswertung der Daten für das Qualitätsmanagement ist möglich

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie die Björn-Steiger-Stifung fordern eindringlich eine Reform der Rettungsdienste

Die derzeitigen Rettungsdienststrukturen zeichneten sich durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus.Die anstehende Notfallreform biete jetzt die Chance, neben der Notfallversorgung auch die Notfallrettung neu aufzustellen, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung der Qualitätsparameter für die medizinische Notfallrettung, die dem grundgesetzlichen Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse Rechnung trägt.“ Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die weitere Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Nichtstun sei keine Option, um die langjährig bekannten Probleme zu lösen. „Es geht um Menschenleben”, so Elsner.

Für die Versorgung der Menschen sei die derzeitige Entwicklung eine Katastrophe, so Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. „Es ist vom Wohnort abhängig, ob die Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig die richtige notfallmedizinische Versorgung am richtigen Ort bekommen, denn es fehlen bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Strukturvorgaben.” Jede der 229 Leitstellen in Deutschland handele nach eigenen unterschiedlichen Vorgaben und Maßstäben. Um effizienter und besser zu arbeiten, sei eine grundlegende Restrukturierung und Reduzierung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen unumgänglich.

Umgekehrt würden viel zu viele Menschen mit Bagatellerkrankungen mit Rettungswagen oder sogar mit Hubschraubern ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften. „Der Rettungsdienst gehört ins Sozialgesetzbuch (SGB), damit nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt wird, sondern auch eine Steuerung der Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche möglich wird.“

Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahre 2014 die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt. Da die Kommunen und Länder nur geringe eigene Haushaltsmittel verwenden, besteht kaum ein Anreiz oder Interesse an einer sparsamen Verwendung der Mittel. Dies führte dazu, dass allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 Milliarden auf rund vier Milliarden Euro stiegen, eine Steigerung von 163 Prozent. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe und der Höhe der Entgelte für Krankentransportleistungen, so der Verband der Ersatzkassen seien die Krankenkassen dem „Kostendiktat der Länder unterworfen“. Diese Aussagen des Bundesrechnungshofes seien so aktuell wie vor zehn Jahren. Den Beitragszahlenden könnten weitere Belastungen nicht zugemutet werden..

Immer häufiger berichten Einsatzkräfte des Rettungsdienstes von Behinderungen und zum Teil von gewalttätigen Übergriffen im Einsatz.

Beschimpfungen, Drohungen oder gar körperliche Attacken durch Patienten, ihre Angehörigen oder Schaulustige gehören für viele Helfer zum Arbeitsalltag. Oft werden diese Vorfälle bagatellisiert und in ihren Auswirkungen unterschätzt, obwohl sie für die Betroffenen oft gravierende psychische und körperliche Folgen haben können.

Schlagen, wegschubsen oder anspucken, das sind häufige aggressive Übergriffe gegen Rettungskräfte. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Gewalt gegen Rettungskräfte im Einsatz“, die am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will Einsatzkräfte wie Notärzte und Sanitäter besser vor Anfeindungen und Gewalt bewahren. Diese Berufsgruppen werden immer öfter in ihrer Arbeit behindert und sehen sich selbst Gewalt ausgesetzt. Die Politik will sie mit einer Gesetzesverschärfung schützen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) will zu diesem Zweck zwei Normen im Strafgesetzbuch reformieren. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa Ende Juni 2024 mit Bezug auf einenVorbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium heißt. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

Zudem ist eine Reform des Paragrafen vorgesehen, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass nicht nur Polizisten und Gerichtsvollzieher, sondern auch Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Notärzte besser geschützt sind. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Es ist ein lästiges Problem, das die Rettungsdienste, aber auch die unmittelbar Betroffenen eines Verkehrsunfalls immer wieder zu spüren bekommen. Dabei kann das Gaffen teuer werden.

Es ist ein Szenario, das den Rettungsdiensten bestens bekannt ist und sich gerade aufötzlich Autobahnen immer wieder abspielt. Ein Unfall hat sich ereignet und der Verkehr staut sich plötzlich, quält sich auf den noch freien Spuren am Unfallort vorbei. Obwohl eine Rettungsgasse gebildet wurde, um den Einsatzkräften ein Durchkommen zur Unfallstelle zu ermöglichen, ist die Anfahrt von Helfern oft schwierig. Ursache sind Gaffer, die ihre Fahrt verlangsamen, Seitenfenster öffnen und mit Handys oder Kameras Fotos oder Videos vom Unfallszenario fertigen.

Was viele Gaffer nicht wissen: Sie verletzen mit ihrem Verhalten nicht nur die persönlichen Rechte der Opfer, sondern behindert ebenso die Arbeit der Einsatzkräfte. Damit verletzen sie nicht nur die persönlichen Rechte der Opfer, sondern behindern auch die Arbeit der Einsatzkräfte und gefährden so das Leben von Betroffenen.

Was sind Gaffer?

Gaffer sind schaulustige Menschen, die in den meisten Fällen aus Neugier handeln und so am Unfallort verharren oder sich an diesem aufhalten, um das Unfallgeschehen zu beobachten und in Form von Fotos und Videos festzuhalten. Dabei erschweren sie häufig die Leistung erster Hilfe, weil ihre Sensationsgier überwiegt und sie sich den Verunglückten gegenüber nicht verantwortlich fühlen.

Was treibt Gaffer zu ihrem Verhalten?

Glotzen, starren, filmen – eigentlich ein no go, wenn es um Menschen geht, die in Not, sogar in Lebensgefahr sind. Doch woher kommt der Drang, genau hinzusehen? Kriminologen und Psychologen haben inzwischen eine Erklärung für das Verhalten von Gaffern. Sobald man Informationen über sich selbst oder über eigene Erlebnisse im Internet verbreitet, würden Glückshormone ausgeschüttet, so eine Studie der Universität Harvard. Dinge und Tätigkeiten, die mit Lust und Freude verbunden sind, führen zu einer Ausschüttung des Botenstoffs Dopamins, des Glückshormons. Das dopaminale Belohnungssystem werde beim Menschen angesprochen, wenn entsprechende Szenarien verbreitet würden. Gaffer regen demnach die Produktion von Glücksbotenstoffen an durch die Bestätigung ihrer Posts im Netzt mit einem Like.

Gefahren und Probleme durch Gaffer

Da sich Gaffer häufig nur auf das Unfallgeschehen sowie auf das Fotografieren oder Filmen der Opfer konzentrieren, bilden sie oft keine Rettungsgasse oder versperren den Einsatzkräften anderweitig den Zugang zur Unfallstelle. Des Weiteren entsteht durch die Verlangsamung der Fahrt ein Rückstau, wodurch Rettungskräfte den Unfallort nicht nur später erreichen, sondern auch Auffahrunfälle entstehen können. Dieses Verhalten hat nicht selten tödliche Folgen, da für die Opfer jede Minute zählt.

Gaffen kann teuer werden

Um dem Problem entgegenzuwirken, wurden in den vergangenen Jahren Bußgelder für das Gaffen eingeführt. Wenn sich jemand einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinander zu gehen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit (Paragraf 113, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG) und wird mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bestraft.

Führt das Gaffen zur Unterlassung einer Hilfeleistung, weil Rettungskräfte noch nicht am Unfallort eingetroffen sind, wird das Gaffen zur Straftat. Paragraf 323c des Strafgesetzbuches regelt die unterlassene Hilfeleistung und sieht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor. Auch die Behinderung von Rettungskräften kann eine unterlassene Hilfeleistung sein, die bestraft wird. Die Strafe kann sich hierbei von einer Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Gefängnisstrafe belaufen.

Werden neben dem Gaffen weiterhin Videos oder Fotos von Unfallopfern reproduziert, drohen laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Haft. Das Anfertigen von Fotos oder Videos von Unfalltoten soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Machen Fahrzeugführer Foto- oder Videoaufnahmen vom Unfallort bei laufendem Motor, wird dies als Nutzung von digitalen Geräten während der Fahrt gewertet und mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Beide Bezeichnungen klingen sehr ähnlich. Das Deutsche Rote Kreuz macht in seiner Aufstellung deutlich, wie Ausbildung und Einsätze aussehen.

An wen richtet sich die Ausbildung?

Rettungssanitäter: Die Ausbildung Rettungssanitäter ermöglicht den Einstieg in den Rettungsdienst. Sie ist ideal für eine Nebentätigkeit, zum Beispiel neben dem Studium oder auch zur Überbrückung. Auch für Ehrenamtliche, die sich in einer Hilfsorganisation engagieren, ist dies eine wertvolle Weiterbildung.

Notfallsanitäter: Die Ausbildung Notfallsanitäter ist eine vollwertige Berufsausbildung. Wer beruflich im Rettungsdienst tätig werden möchte, ist hier genau richtig.

Was kann ich nach der Ausbildung machen?

Rettungssanitäter: Rettungssanitäter werden in der Krankenbeförderung eingesetzt. Außerdem können sie als Fahrer in der Notfallrettung tätig werden, wo sie gemeinsam mit Notfallsanitätern und bei Bedarf auch Notärzten medizinische Notfälle versorgen.

Notfallsanitäter: Notfallsanitäter werden in der Notfallrettung eingesetzt und versorgen Patienten in medizinischen Notsituationen. In kritischen Situationen arbeiten Sie mit Notärzten zusammen, sie werden aber auch alleinverantwortlich tätig.

Was kostet die Ausbildung?

Rettungssanitäter: Derzeit 1.990 € für den Grundlehrgang und 590 € für den Abschlusslehrgang

Notfallsanitäter: Die Ausbildung kostet nichts, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Wie ist die Ausbildung gegliedert?

Rettungssanitäter:
• 240 Stunden Schule
• 80 Stunden Behandlungseinrichtung
• 160 Stunden Rettungswache
• 40 Stunden Schule plus Prüfung

Notfallsanitäter:
• 1.920 Stunden Schule
• 720 Stunden Krankenhaus
• 1.960 Stunden Rettungswache

Muss ich mich um die Ausbildungsplätze im Krankenhaus / auf der Rettungswache selbst kümmern?

Rettungssanitäter: Wenn Sie sich für die komplette Ausbildung anmelden, bietet das DRK jeweils einen geeigneten Praktikumsplatz an. Wenn dieser nicht zusagt oder zunächst nur der Grundlehrgang absolviert werden soll, muss sich der Kandidat selbst darum kümmern.

Notfallsanitäter: Nein, die Ausbildungsplätze werden durch Schule und Rettungsdienst organisiert.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Rettungssanitäter:
• Abschluss einer Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung oder Berufsausbildung
• Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
• Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Rettungsdienst (ärztliches Attest)
• Für die Praktika ist ein Nachweis über die Masern-Impfung notwendig
• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Niveau B2)

Notfallsanitäter:
• Ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
• Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Notfallsanitäter*in bei Ausbildungsbeginn.
• Fahrerlaubnis mindestens der Klasse BF 17 (muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen).
• Führungszeugnis ohne Eintragungen

Brauche ich einen Führerschein?

Für die Teilnahme an der Ausbildung wird kein Führerschein benötigt. Für eine spätere Tätigkeit im Rettungsdienst ist ein Führerschein mindestens Klasse B, besser C1, notwendig.

Zum Beginn der Ausbildung sollte ein Führerschein mindestens der Klasse BF17 vorhanden sein. Im Rahmen der Ausbildung erfolgt die Erweiterung auf die Klasse C1.

Wie kann ich teilnehmen?

Sie können sich einfach bei uns für die Rettungssanitäter-Ausbildung anmelden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Es gibt ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren mit Auswahltest. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober für das folgende Jahr

In Bielefeld steht Deutschlands größte und modernste Rettungsschule

Die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, kurz Bethel, engagieren sich in vielen Bundesländern für behinderte, kranke, alte oder benachteiligte Menschen. Bethel ist eine der größten diakonischen Einrichtungen Europas. In über 150 Jahren ist ein vielfältiges Netz der Hilfe entstanden. 125 Kommunen tragen das Studieninstitut. Ein millionenschwerer Neubau verdoppelt ab 2024 die Kapazitäten. Es ist Bielefelds Schule der Superlative.

Im hintersten Bereich des großzügigen Geländes von Bethel liegt eine Perle der Ausbildungslandschaft: die Rettungsdienstschule. 5.000 Menschen lernen hier jedes Jahr.

Drei Jahre dauert es bei 300 Notfallsanitätern, drei Monate bei knapp 300 Rettungssanitätern. "Wir sind die größte kommunale Rettungsschule in Deutschland", sagt Leiter Eugen Latka. Und die modernste und neueste.

Der fast acht Millionen Euro teure Neubau steht neben der bisherigen Schule. 4.000 weitere Quadratmeter sind entstanden. Die Zahl derjenigen, die hier lernen, soll sich schon bald verdoppeln, auf 10.000 im Jahr. Für Latka, der die Schule des Studieninstituts Westfalen-Lippe im zehnten Jahr leitet, eine einzige Erfolgsgeschichte. 125 Kommunen tragen die Schule., Mit Bethel wird eng zusammengearbeitet. Es gibt viele Überschneidungen in Ausbildungen, bei der Pflegedienstschule, den Diätassistenten.

Alle profitieren vom Anspruch, technisch allen anderen Schulen weit voraus zu sein. Der Gesundheitswissenschaftler, Notfallsanitäter und Informatiker lebt seine beiden akademischen Profile voll aus in Bethel. as Retten von Leben, die Hilfe in Notsituationen. Das wird hier trainiert, wie es sich kaum jemand vorstellen kann. 100.000-Euro-Puppen simulieren Verletzte, inklusive Schreien, Stöhnen, Bluten. Und Erbrechen plus passendem Geruch.

Es gibt eine Rettungsarena, in der die Schüler ihren Job bei Schnee, Sturm und Regen lernen. Simulationsräume gibt es zuhauf - von der Disko, in der es brüllend laut ist, dunkel mit Lichtern und Nebel bis hin zu einem Raum, in dem per 360-Grad-Simulation Szenen mit bewegten Bildern ablaufen mit Einsatz an der Autobahn mit Autos, die vorbeirasen oder dem Einsatz mit Feuer, das prasselt und immer näher kommt. Dolby Surround inklusive. Die angehenden Retter lernen jenen Druck und Stress kennen, der sich um die Verletzten herum aufbauen kann.

Es gibt hier fast nichts, was es nicht gibt: Ein Pferd mit Echtgewicht, das auf Verletzten liegen kann. Ein Flugzeug, dass einen Absturz simulieren hilft. Landwirtschaftliche Fahrzeuge. Rettungsfahrzeuge. Eine Simulationsleitstelle mit zwei Arbeitsplätzen, mit einem Klon aller Rechner, so dass in der Übung virtuell alarmiert werden kann. Das ist schon einzigartig. Es geht sogar so weit, dass den Schülern Dinge geboten werden, die in echten Leitstellen noch kein Standard sind. So kann man direkt aufs Handy des Menschen am Unfallort gehen, die Kamera einschalten und die Bilder auf die Monitore auf der Leitstelle holen.

In einem Kreißsaal werden Geburtsnotfälle trainiert, enge Toilettenräume gibt es auch als Simulationsort. 200 Kameras übertragen alles in hochmoderne Studienräume, nehmen alles auf, zu Schulungszwecken.

4.600 Stunden Ausbildung sind es, die die Notfallsanitäter hinter sich bringen, jede Ausbildung kostet fast 100.000 Euro. Hintergrund: Ab 2028 sitzen in Rettungswagen nur noch Notfallsanitäter; und nur bei speziellem Bedarf noch ein Arzt. In den Ausbildungen befinden sich bis zu 70 Prozent Abiturienten. Realschüler, an die sich das Angebot eigentlich richtet, sind die zweitgrößte Gruppe, hinzu kommen Umsteiger, oft aus wissenschaftlichen Berufen.

Der gute Nachwuchs für den Rettungsdienst kommt so meistens aus Bielefeld.

Rettungshunde können große und unwegsame Gelände in relativ kurzer Zeit absuchen. Sie spüren Menschen in bis zu 500 Metern Entfernung auf, verschüttete Personen wittern sie noch bis zu einer Tiefe von fünf Metern.

Sei es das DRK, die Malteser, die Johanniter oder der Arbeiter-Samariter-Bund, diese Rettungsorganisationen verlassen sich in vielen Fällen auf den guten Riecher ihrer ausgebildeten Hunde, ihrer Rettungshundestaffeln. Immer wieder werden die Vierbeiner zu Lebensrettern. Und das liegt an ihrer guten Nase. Mit bis zu 250 Millionen Riechzellen haben Hunde einen extrem feinen Geruchssinn und sind damit ein ideales Einsatzmittel für eine schnelle Suche von Vermissten. Wenn Polizeihubschrauber mit Wärmebildkameras das dichte Blätterdach eines Waldes nicht mehr durchdringen können, dann machen sich die vierbeinigen Spürnasen auf den Weg. Damit eignen sie sich bestens für Rettungseinsätze in unübersichtlichem, unwegsamem Gebiet, auch bei schlechtestem Wetter.

365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit

Die ehrenamtlichen, unschlagbaren Teams, sind an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit. Beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) gibt es bundesweit mehr als 40 Rettungshundestaffeln, in denen rund 700 Rettungshundeführerinnen und Rettungshundeführer aktiv sind. Ihre Arbeit ist bei der Suche nach Vermissten unersetzlich. Jede Rettungshundestaffel wird von der Polizei alarmiert und kann innerhalb kürzester Zeit zu einer Suchaktion ausrücken. Aufgrund des gut ausgeprägten Geruchssinns der Rettungshunde können große und unwegsame Gebiete in relativ kurzer Zeit abgesucht werden.

Trümmerhunde, Flächensuchhunde und Mantrailer

Je nach Bedarf fordert die Polizei die speziell ausgebildeten Rettungshunde an. Flächensuchhunde arbeiten überwiegend bei einer Vermisstensuche im Wald. Trümmerhunde kommen zum Beispiel nach einer Gasexplosion oder einem Erdbeben zum Einsatz. Mantrailer, sogenannte Personenspürhunde, suchen in der Stadt oder in Gebäuden nach Personen.

Flächen- und Trümmerhunden wird antrainiert, generell menschlichen Geruch in Wäldern oder Trümmern anzuzeigen. Ein ausgebildete Mantrailer ist in der Lage, den Geruch eines bestimmten, individuellen Menschen zu verfolgen. einen bestimmten, individuellen Geruch zu verfolgen.

Sensible Hundenasen

Jeder Hund verfügt über einen besonders sensiblen Geruchssinn. Hat ein Mensch rund fünf Millionen Riechzellen, verfügt ein Schäferhund über rund 220 Millionen Zellen. Ein Mensch hat ca. fünf Millionen Riechzellen. Ein Schäferhund verfügt im Vergleich dazu über 220 Millionen Riechzellen.

Sind sich Rettungskräfte bei größeren Unfällen nicht sicher, wirklich alle Verletzten gefunden zu haben, kommen Rettungshunde zum Einsatz. Bei schlechter Sicht und verregnetem Wetter können die Vierbeiner noch Menschen in 500 Metern Entfernung riechen und orten. Verschüttete Personen werden noch bis zu einer Tiefe von fünf Metern geortet. .

Nur das Ehrenamt macht es möglich

Die Ausbildung kostet Hund und Mensch vor allem Zeit, Geduld und Engagement. Aber auch Geld muss in die Hand genommen werden, zum Beispiel für Ausrüstung und Ausbildung. Finanziert wird die gesamte Ausbildung von Mensch und Suchhund allein durch Spenden an die Rettungsorganisationen.

Damit die rein ehrenamtlich organisierten Teams der Rettungshundestaffel auch weiterhin ihre wertvolle Hilfe bei der Suche nach vermissten Personen leisten können, sind Spenden in diese Richtung mehr als sinnvoll.

Ausbildung zum Rettungshund und Rettungshundeführer

Für ihre verantwortungsvolle Suchaufgabe nach vermissten oder verschütteten Menschen wird das Team Mensch und Hund speziell ausgebildet und trainiert unter realistischen Bedingungen.

Die rund zweijährige Ausbildung eines Rettungshundeteams findet vor Ort der jeweiligen Rettungshundestaffel statt. Neben Erste Hilfe am Mensch und Erste Hilfe am Hund umfasst das Training auch fachspezifisches Wissen um Einsatztaktik, Orientierung im Gelände und Sprechfunk. Am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung zur Erlangung der Einsatzfähigkeit, die alle 24 Monate wiederholt wird.

Besondere Vorkenntnisse für die Ausbildung sind nicht erforderlich. Jeder Hund kann Rettungshund werden, es gibt keine Rasse, die besonders geeignet ist. Auch Interessierte ohne Hund können mitmachen und die Teams in der Ausbildungsphase und in den Einsätzen unterstützen.

Die Arbeit bei der Rettungshundestaffel ist eines der wenigen Ehrenämter, das gemeinsam mit dem eigenen Hund ausgeübt werden kann. deinem Hund ausüben kannst. „Über das Training und während der Einsätze entsteht eine feste und besonders vertrauensvolle Bindung zum Hund“, sagt Inna von den Malteser in Böblingen. Inna engagiert sich bereits seit 15 Jahren bei Rettungshundestaffeln und bildet auch neue Teams aus.

Die Krankenhäuser sind teilweise hoffnungslos überlastet mit Notfallpatienten, die eigentlich gar keine sind. Die ernsthaft Erkrankten müssen oft viel zu lange warten.

Eine Expertenkommission hat jetzt ein neues Leitsystem für Notrufe vorgeschlagen. Wer den Rettungsdienst (112) oder die Nummer des kassenärztlichen Notdienstes (116 117) wählt, soll bei einer neuen integrierten Leitstelle landen. Per Telefon oder Videotelefonie soll dort entschieden werden, wo die Notfälle am besten aufgehoben sind: ob zum Beispiel ein erkrankter, älterer Mensch im Pflegeheim wirklich mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme gebracht werden muss oder sich bei leichten Symptomen besser der kassenärztliche Notdienst direkt vor Ort um den Patienten kümmern sollte. In manchen Fällen kann auch ein Termin in einer regulären Arzt-Praxis vermittelt werden oder die Konsultation eines Tele-Mediziners helfen.

Einheitliche Regelung in allen Bundesländern

Diesen Ablauf muss der Bund aus Sicht von Gesundheitspolitikern gesetzlich einheitlich regeln. Denn wenn derzeit ein Notruf eingeht, gibt es für die Leitstellen bisher noch nicht einmal überall einen standardisierten, vorgeschriebenen Fragenkatalog. Das führt auch zur Verschwendung von Ressourcen, wenn ein Rettungswagen unnötig oder mit der falschen Dringlichkeit losgeschickt wird.

All das hängt auch mit der geplanten großen Krankenhausreform zusammen, über die Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den Ländern seit Monaten verhandelt. Zurzeit schreiben vier Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium am Gesetzentwurf. Vereinfacht gesagt will Lauterbach die Versorgung, vor allem schwierigere Eingriffe, an weniger Krankenhäusern konzentrieren, um die Qualität zu verbessern. Diese Umstrukturierung und auch der wachsende Fachkräftemangel werden absehbar Klinikschließungen zur Folge haben. Experten gehen davon aus, dass rund jede fünfte Klinik mit anderen zusammengelgt, umgestaltet oder geschlossen werden muss. Dann wird es umso wichtiger sein, dass das System Rettungsdienst einschließlich einer rund um die Uhr verfügbaren Luftrettung funktioniert und die Menschen sich darauf verlassen können, im Notfall in der richtigen Zeit zum richtigen Krankenhaus zu gelangen.

Auch die Notfallversorgung wird für den Erfolg der Krankenhausreform also eine wichtige Rolle spielen. Intensivmediziner Christian Karagiannidis, Mitglied der Krankenhaus-Kommission der Bundesregierung, fordert deshalb zeitgleich eine Reform für den Rettungsdienst. "Wir müssen uns sehr stark darauf konzentrieren, dass wir die ländlichen Regionen insbesondere mit dem Hubschrauber am Tag aber auch in der Nacht gut erreichen können", sagt Karagiannidis. Entscheidend ist aus seiner Sicht auch die Stärkung der Kompetenzen von Notfallsanitätern. Damit sie vor Ort unter klar definierten Rahmenbedingungen mehr Behandlungen eigenständig vornehmen können und Patienten so schnellstmöglich die beste Therapie erhalten. Zum Beispiel, indem sie mit einem Telenotarzt zusammenarbeiten. Zudem fordert Karagiannidis eine "echte Digitalisierungsoffensive", so dass das Team im Rettungswagen sich überall gut mit einem Telenotarzt oder Notaufnahmen verbinden kann.

Für Rettungsdienste im Einsatz kann jede Minute über Leben oder Tod entscheiden. Oft können die vorgegebenen Zeiten für die Anfahrt nicht eingehalten werden.

Eine Frau ist in ihrem Haus zusammengebrochen. Sie klagt über Herzrasen und hohen Puls. bei ihrem Hausarzt zusammengebrochen, Herzrasen, der Puls über 180. Mit Blaulicht und Martinshorn rast der alarmierte Notfallsanitäter zur Patientin.

Seine größte Sorge bei der Anfahrt ist, dass jetzt nicht noch ein zweiter Notruf eingeht. Der Notfallsanitäter ist nämlich in dem kleinen Bezirk das einzige Fahrzeug im Umkreis. Ein Fahrzeug für drei Landkreise mit rund 80.000 Menschen.

Kommt der zweite Notruf, muss ein Team aus der Rettungsstelle eines Nachbarbezirks einspringen. Wenn ein zweiter Anruf kommt, muss ein Team aus der Rettungsstelle des Nachbarbezirks einspringen. Und dann gibt es keine Chance, die vorgeschriebene Anfahrtzeit von 12 Minuten einzuhalten Dann gibt es keine Chance, die 12-Minuten-Frist einzuhalten.

In Bayern sollen Rettungswagen innerhalb dieser Zeit am Einsatzort sein. Die Messung startet, sobald das Fahrzeug in Richtung Notfall aufbricht. Das bayerische Innenministerium gibt vor: Diese sogenannte Hilfsfrist soll in den sogenannten Versorgungsbereichen in 80 Prozent aller Fälle eingehalten werden.Doch die Auswertung der Rettungsdienstberichte zeigt, dass immer weniger Rettungswagen diese Zeit einhalten können.

Während in den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern aktuell noch 95 Prozent aller Rettungskräfte pünktlich kommen, schaffen das nur 76 Prozent aller Kräfte in Landgemeinden unter 5000 Einwohnern - der angestrebte Wert wird also unterschritten.Viele andere Bundesländer klagen über den gleichen Trend.

Direkt vergleichen lassen sich die Werte allerdings nicht, denn jedes Bundesland legt selbst fest, wann die Ankunft des Rettungsteams pünktlich war. In Bayern beginnen die zwölf Minuten bei der Abfahrt des Fahrzeugs. In Berlin etwa sind es nur zehn Minuten, und dort läuft die Stoppuhr schon bei Eingang des Anrufs in der Notrufzentrale. Immer häufiger werden die gesetzten Zeitspannen verfehlt.

In Berlin sind nicht die Strecken das Problem, sondern die vielen Einsätze, bei denen eigentlich kein Team notwendig wäre. Viele Menschen rufen den Notarzt schon, wenn sie sich etwa in derKüche in den Finger geschnitten haben. Statt sich um echte Notfälle zu kümmern, kommen sich die Besatzungen von Rettungswagen oft wie Taxifahrer vor.

Mangelnde Aufklärung ist oft das Problem

Für viele Einsätze ist eigentlich der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig, nicht der Notruf. Doch für eine echte Schuldfrage seien die Probleme eigentlich zu massiv und zu zahlreich, sagt Robert Pohl von der Feuerwehrgewerkschaft. Es gehe um mangelnde Aufklärung, wann die 112 die richtige Nummer ist, die völlige Überlastung der Krankenhäuser und des Medizinischen Bereitschaftsdienstes. Nur an einer Schraube zu drehen und lediglich beim Rettungsdienst etwas zu ändern, verschiebe nur ein Problem von A nach B, betont er. Man müsse zeitgleich alle Systeme im Gesundheitssystem verbessern, so Robert Pohl.

Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit eine Reform der Notfallversorgung vor. So wolle man die verschiedenen Ebenen zukünftig besser miteinander verschränken. Konkrete Pläne oder gar Termine nennt das Ministerium nicht.

Mit der Digitalisierung der Rettungskette und den Einsatz von Telenotärzten wird die Notfallrettung sicherer, effizienter und zukunftsfähig. Trifft ein Rettungswagen am Einsatzort an, stehen qualifizierte Notfallexperten rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Probleme der aktuellen rettungsdienstlichen Versorgung inklusive der Versorgung durch einen Notarzt werden größter. Der Rettungsdienst und ein bodengebundener Notarzt brauchen immer länger, um den Einsatzort zu erreichen. Die Städte werden größer, das Verkehrsaufkommen steigt wie auch die Einsatzzahlen durch Bagatelleinsätze. Der Mangel an qualifiziertem Personal wird größer. Regional kann es große Unterschiede in der Versorgungsqualität geben. Qualifikation, Erfahrung oder Motivation können hierfür Gründe sein.

10 Jahre Telenotarzt

Der Telenotarztdienst wurde 2014 in den Regelrettungsdienst der Stadt Aachen als europaweit erstes umfassendes telemedizinisches Rettungsassistenzsystem integriert. Patienten profitieren durch eine schnellere Präsenz von ärztlicher Kompetenz, durch den sogenannten Telenotarzt.

Ein Telenotarzt unterstützt die Rettungskräfte, die vor Ort sind, bei der Diagnose, berät ärztlich und schlägt therapeutische Maßnahmen vor. Durch die Echtzeit-Übertragung von Vitalparametern, sowie Sprache und Bild kann sich der Telenotarzt, ohne vor Ort zu sein, ein umfassendes Bild vom Einsatzort und dem Zustand des Patienten zu machen.

Er füllt die zeitliche Lücke bis zum Eintreffen eines Notarztes vor Ort, sofern er notwendig ist. Erste Maßnahmen durch den Telenotarzt, wie zum Beispiel die Schmerzbekämpfung, können die Entsendung eines konventionellen Notarztes ersparen. Dies macht einen zielgerichteten Einsatz von knappen Notarzt-Ressourcen für die Fälle möglich, in denen tatsächlich die physische Präsenz eines Notarztes notwendig ist.

Hauptaufgabe des Telenotarztes

Es gibt drei häufige Einsatzgründe, in denen Telenotärzte konsultiert werden, um die Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen.

1. Nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung durch das das Personal eines Rettungswagens (RTW), der ohne Notarzt unterwegs ist, kann der Telenotarzt zur Beratung konsultiert werden. Kommen RTW-Team und Telenotarzt gemeinsam zu der Entscheidung, dass ein Notarzt am Einsatzort benötigt wird, kann dieser umgehend nachalarmiert werden.

2. Das RTW-Team kontaktiert nach erfolgter Anamnese und Erstversorgung den Telenotarzt, da sich das Eintreffen des Notarztes vor Ort verzögert, zum Beispiel durch unterschiedliche Anfahrtswege oder aktuellen Paralleleinsatz. Der Telenotarzt kann bis zum Eintreffen des bodengebundenen Notarztes zur Beratung oder Freigabe einer definierten Standardtherapie überbrückend unterstützen und somit eine frühzeitige Versorgung auch bei lebensbedrohlichen Einsätzen sicherstellen.

3. Trifft der Notarzt gemeinsam mit dem RTW vor Ort ein, kann der Notarzt beratend den Telenotarzt kontaktieren. In diesem Falle kann der Telenotarzt den bodengebundenen Notarzt bezüglich verschiedener Fragestellungen unterstützen und beraten, zum Beispiel bei Kontaktaufnahme zum Giftnotruf, komplexer EKG-Diagnostik, Kontakt und Ankündigung zur richtigen Zielklinik.

Spezialisten beraten aus der Ferne

Telenotärzte erfüllen die die in der Leitlinie Telenotfallmedizin spezifizierten Kriterien und eventuell lokal festgelegte Standards. Sie sind zusätzlich boden- und luftgebunden als Notärzte tätig. und sind zusätzlich im boden- oder luftgebundenen Notarztdienst tätig. Die Zusatzqualifikation „Telenotarzt“ ist von den Ärztekammern der Bundesländer zertifiziert. Um dem besonderen Qualitätsanspruch an den telemedizinisch unterstützten Notfalleinsatz gerecht zu werden, kommen nur besonders erfahrene Notfallmediziner als Telenotärzte zum Einsatz.

Technische Ausstattung im RTW

Der telemedizinisch einsetzbare Rettungstransportwagen (RTW) ist mit zusätzlicher Ausrüstung für die Telekonsulatation ausgestattet. Dazu gehören eine Übertragungseinheit zur Echtzeitübertragung von Vitalparametern, Audio- und Videokommunikation sowie 12-Kanal-EKG-Übertragung. Die Videoübertragung aus dem RTW erfolgt über eine hochauflösende Deckenkamera in Echtzeit mit Fernsteuerungsmöglichkeit durch den Telenotarzt. Auch außerhalb des RTW kann durch mobile Technik eine Echtzeitvitaldatenübertragung und audiovisuelle Kommunikation sowie Bildübermittlung realisiert werden.

Fazit

Der Telenotarzt kann leichte und mittelschwere Einsätze übernehmen, so dass insbesondere für schwere Einsätze der bodengebundene Notarzt verfügbar ist. Es ist eine ambulante Behandlung möglich, sodass ein Patiententransport vermieden werden kann. Daraus folgt eine Ressourcenschonung für die Notaufnahmen und den Rettungsdienst, sowie weniger Aufwand für den Patienten und Angehörige.

Damit wir uns weiterhin auf Notärzte, Notfall- und Rettungssanitäter verlassen können, haben die Johanniter ihre zentralen Forderungen für einen effektiven Rettungsdienst formuliert.

Der Rettungsdienst stehe an einem Kipppunkt. NRW-Politik, Kommunen, Ärzteschaft und Hilfsorganisationen müssten jetzt an einem Strang ziehen, um einen optimalen Rettungsdienst zu gewährleisten, fordern die Johanniter.

Der Rettungsdienst der Johanniter ist eine tragende Säule dieses Systems. Ihre Notfall- und Rettungssanitäter sind bundesweit an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag im Einsatz. Im Johanniter Rettungsdienst arbeiten deutschlandweit über 8.500 Menschen. Bundesweit sind fast 230 Johanniter-Rettungswachen einsatzbereit. Mit modernster Technik und einer umfassenden Ausbildung helfen ihre Notfall-, Rettungssanitäter und freiwilligen Rettungshelfer im Ernstfall schnell und kompetent. Defizite in den Rettungsketten können in Zukunft zu einem Risiko bei der Notfallhilfe werden.

Johanniter fordern mehr Ausbildung

„Der Mangel an Fachkräften in den Rettungsberufen bedroht die Versorgungssicherheit in NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland. Das liegt auch an fehlenden Ausbildungsplätzen. Die Krankenkassen sind als Kostenträger unverzichtbar gefordert. Auch die Kommunen müssen in ihren Verhandlungen mit den Krankenkassen auf mehr Ausbildungsplätze pochen. Sie stehen klar in der Verantwortung, endlich mehr Ausbildungsplätze zu finanzieren und die Rettungsdienstschulen dabei zu unterstützen, den Nachholbedarf erfolgreich zu organisieren“, ist eine der Forderungen der Johanniter.

Bedarfsgerechte Lenkung von Notrufen

„Gefühlt werden wir zu 80 Prozent unnötig alarmiert – weil der zuständige Facharzt am Wochenende nicht erreichbar ist, weil viele Menschen keine Erste Hilfe mehr können und alles bei der 112 landet“, sagt ein Notfallsanitäter in der Umfrage. Dabei ist eine „rollende Intensivstation“ wie ein Rettungswagen für Notrufe, bei dem es um chronische Rückenschmerzen oder hohes Fieber geht, gar nicht das richtige Rettungsmittel. Stattdessen wäre der kassenärztliche Notfalldienst zuständig, der aber längere Wartezeiten hat und dessen Rufnummer 116 117 kaum bekannt und teilweise schlecht erreichbar ist. Die Folge: Zu viele Rettungseinsätze bei leichten Verletzungen und Erkrankungen, die auch zur Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern beitragen.

Die Johanniter wollen deshalb, dass die eingehenden Notrufe in den Leitstellen viel bedarfsgerechter für die Patienten disponiert werden: Ein Notfall-Krankentransportwagen sollte beispielsweise für langanhaltende Rückenschmerzen und kleinere Verletzungen neu eingeführt und alarmiert werden, damit beim Herzinfarkt weiterhin schnell ein Rettungswagen kommt.

Bessere Koordination und Digitalisierung von Leitstellen

In NRW gibt es weit über 50 Leitstellen, die dringend digital miteinander vernetzt werden müssen. Die Nummern 112 und 116 117 sollen künftig integrierte Gesundheitsleitstellen erreichen: Als erstes Lotsensystem für die Patientinnen und Patienten kann hier kompetentes Personal mit Hilfe von standardisierten Abfragen und Ärzten im Hintergrund die richtige Hilfe veranlassen: Vom Arzttermin über die Notfallpraxis bis zum Krankentransport und Rettungseinsatz. Durch einheitliche digitale Einsatzsysteme in den neuen Leitstellen können Rettungseinsätze zusätzlich schneller veranlasst, flexibler koordiniert und im Nachgang leichter analysiert und so weiter verbessert werden.

Ende der Kleinstaaterei

Viele „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ vor allem im Norden und Süden von NRW geben vor, dass Notfallsanitäter bei ihnen vor dem ersten Einsatz eine mehrstündige Präsenzfortbildung zu „örtlichen Besonderheiten“ besuchen müssen. Eine Rettungswache kann so nicht schnell nachbesetzt werden, wenn beispielsweise in einer Krankheitswelle kurzfristig Mitarbeiterde von der Nachbarwache benötigt werden – ein absolutes No-Go in Zeiten von Navigationsgeräten und Online-Fortbildungen. Deshalb sollte das „Gemeinsame Kompendium Rettungsdienst“ mit einheitlichen Behandlungsstandards überall in NRW verpflichtend gelten, und nicht nur, wie bisher, in 28 NRW-Städten und Kreisen.

Fehlende Digitalisierung und überflüssige Notrufe bei den Rettungsdiensten führen zur Überlastung der Mitarbeiter.

Das Rettungsdienst-System bewegt sich durch chronische Überlastung auf einen Kipppunkt zu, sagt der Landesverband der Johanniter in Nordrhein-Westfalen. Steuert die Politik nicht sehr bald vehement dagegen, wird die Qualität in dem sensiblen Versorgungssegment spürbar abnehmen, so die Experten.

Notruf bei Kopfschmerzen

Eine Notfallsanitäterin schildert in einem Positionspapier der Johanniter nur eins der vielen Probleme: „Wir haben diese Alarmierungen, für Grippe-Einsätze oder kleinste Verletzungen, wo die Leute sagen, ja, das Taxi ist zu teuer. Ich finde es persönlich schlimm, wenn ich zu älteren Menschen, die meine Eltern oder Großeltern sein könnten, fahre und ihnen erklären muss, wie man mit einem fieberhaften Infekt umgeht.Das finde ich dann schwierig und anstrengend. Also das ist wirklich das, was einen dann irgendwann kaputt macht, auch weil die Einsatzzahlen dann so steigen, man ist den ganzen Tag unterwegs und denkt sich: ich hatte jetzt in neun bis 12 Stunden nur einen Patienten dabei, der hat uns wirklich gebraucht.“

Im Notfall wird in Deutschland die 112 gewählt, und das immer häufiger ohne medizinische Notlage. Im Positionspapier heißt es, dass die Zahl der Einsätze für Erkrankungen und Verletzungen ohne Lebensbedrohung aktuell viel zu hoch ist. Alarmierungen dieser Art belasten die Rettungskräfte, die kaum noch Pausen zwischen den Einsätzen haben und blockieren sie für Notfalleinsätze, bei denen es um Leber oder Tod geht.

Das differenzierte System aus kassenärztlichen Bereitschafts- und Notdiensten, Pflege- und psychiatrischen Notdiensten, Notfalldienstpraxen, Notfallzentren, klinischen überfüllten Notaufnahmen und Rettungsdiensten ist in der Bevölkerung kaum bekannt. Ein Ärztlicher Leiter im Rettungsdienst bemängelt fehlende Ausbildungsstellen. Es gebe genug Bewerber aber keine Möglichkeit, sie qualifiziert auszubilden. „Immer wieder behandeln wir im Rettungsdienst Menschen, für die ein anderes System wie niedergelassene Ärzte, die Heimfürsorge oder der psychosoziale Notfalldienst eher geeignet wären, zu helfen“.heißt es.

Rufnummer 116 117 könnte besser funktionieren

In diesem Zusammenhang wird bei den Experten deutliche Kritik an der Leistungsfähigkeit des kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienstes laut. Die angebundenen Leitstellen der 116 117 seien häufig wenig bekannt und schwer erreichbar. Die Entsendung der diensthabenden Ärzte dauere zudem häufig so lange, dass die dringenden Anliegen der Menschen wieder bei den Leitstellen der 112 aufliefen. Diese alarmierten dann mangels Alternativen letztlich doch einen Rettungswagen.

Das Problem bereitet auch in den Leitstellen der 112, die die Rettungsdienste alarmieren, Kopfzerbrechen.Fehlende Dispositionsalternativen und Notrufabfragestandards, mangelhafter Austausch von Daten aufgrund unterschiedlicher Einsatzleitsysteme sowie Rechtsunsicherheiten bei der Disposition werden als zentrale Probleme der Leitstellen in diesem Zusammenhang benannt.

Ein großes Ärgernis beschreibt das Positionspapier in der langsamen und fehleranfälligen Übermittlung von Einsatzdaten zwischen den Leitstellen. Die mangelnde Digitalisierung treibe einen befragten Leitstellendisponenten hier besonders um: Wie kann es funktionieren? Die Rufnummern 112 und 116 117 erreichen künftig eine digital integrierte Gesundheitsleitstelle als erstes Lotsensystem für die Patienten. Entsprechend geschultes Personal übernimmt anhand eines einheitlichen Beurteilungssystems telefonisch die Priorisierung und Weiterleitung. Eine direkte Weiterleitung zur teleärztlichen Konsultation für die Anrufer würde die Versorgungsstruktur zusätzlich erheblich entlasten. Die direkte Priorisierung von gemeldeten medizinischen Notfällen ermöglicht in der Folge eine Anpassung der gesetzlich festgelegten Hilfsfristen. Die Interventionszeit wird produktionsgebunden über eine Versorgungs-Soll-Zeit festlegt. Natürlich soll die Hilfsfrist für echte lebenskritische Notfälle erhalten bleiben; für die vielen minder schweren Notfälle sollte sie aber deutlich erhöht werden. In der Umsetzung müssen entsprechend Ärzte zur medizinischen Beurteilung eines Notfalles in die Gesundheitsleitstellen miteinbezogen werden und ergänzend mittels Telemedizin („Zuschaltung“, Vitalparameter-Übertragung) in die notfallmedizinische Betreuung vor Ort eingebunden werden.

Effektivere Notfalleinsätze

Das verbessert die Versorgung, entlastet die Einsatzkräfte und spart Geld. Im Moment haben wir zwei autark nebeneinanderher existierende Systeme in der vorklinischen Notfallversorgung, die nicht gut aufeinander abgestimmt sind. Wir überlassen die Entscheidung der Dringlichkeit des eigenen Anliegens der eigenen Bevölkerung. Das kann nicht funktionieren. Dass wir im Großen und Ganzen mit den Callcentern der kassenärztlichen Vereinigung mit der Rufnummer 116 117 die Daten nicht digital austauschen können, dass wir zum Teil Rettungsmittel nicht selber digital voranmelden können, sollte sich dringend ändern.

„Mit einer Digitalisierung muss per Knopfdruck ein Einsatz weitergeleitet werden können an irgendeine x-beliebige andere Leitstelle! Aber das funktioniert schon aus dem Grunde nicht, weil es ja auch zig verschiedene Einsatzleitsysteme gibt, weil´s auch da in NRW keine Einheitlichkeit gibt“, sagt ein Leitstellendisponent.

Menschen in schwierigen Situationen und Not zu helfen und zur Seite zu stehen, ist in unserer Gesellschaft eine wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit. Bei einem Ehrenamt im Rettungsdienst wird unverzichtbare Arbeit in kritischen Situationen geleistet.

Welche Voraussetzungen für die ehrenamtliche Arbeit im Rettungsdienst sollten mitgebracht werden?

Der Rettungsdienst stellt die medizinische Hilfe und Versorgung für Notfallpatienten sicher, bevor sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Er kommt nach Unfällen, bei Verletzungen und Vergiftungen oder akuten Erkrankungen zum Einsatz. Der Rettungsdienst gliedert sich in verschiedene Spezialbereiche wie bodengebundener Rettungsdienst, Luftrettung, Bergrettung, Höhlenrettung oder Wasserrettung.Neben haupt- oder nebenberuflichen Fachpersonal kommen zahlreiche ehrenamtliche Kräfte zum Einsatz. In einigen Regionen oder Einsatzgebieten wie zum Beispiel bei der Bergwacht, werden fast ausschließlich ehrenamtliche Kräfte eingesetzt.

Einsatzbereiche und Aufgaben für Ehrenamtler im Rettungsdienst

Im Sanitätsdienst werden zum Beispiel bei Großveranstaltungen oder Volksfesten verletzte oder erkrankte Besucher versorgt. Ist ein Transport ins Krankenhaus nötig, kann der Sanitätsdienst dies unterstützen. Rettungssanitäter kommen nach Unfällen, bei Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen zum Einsatz. In Notfallsituationen werden lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen geleistet. Außerdem übernimmt der Rettungsdienst auch den regionalen und überregionalen Krankentransport. Ehrenamtliche Rettungsschwimmer retten Menschen, die im Wasser in Not geraten sind. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Schwimmausbildung und die Aufklärung über Gefahren am und im Wasser.

Welches Ehrenamt passt zu mir

Zunächst sollte geprüft werden, welche Hilfsorganisationen in unmittelbarer Umgebung tätig sind. Wo werden welche Helfer gesucht, welche Ausbildungen werden von den jeweiligen Hilfsorganisationen angeboten.

Persönliche Fähigkeiten können dem Ehrenamt dienlich sein. Eine Ausbildung als betrieblicher Ersthelfer oder Brandschutzhelfer, spezielle Führerscheinklassen können den Einstieg erleichtern.

Welche Voraussetzungen erfordert das Ehrenamt im Rettungsdienst

Die Bereitschaft, seine Freizeit in das ehrenamtliche Tätigkeit zu investieren, ist unabdingbare Grundvoraussetzung. Für bestimmte Tätigkeiten ist ein Mindestalter erforderlich. Ein Rettungssanitäter muss mindestens 17 Jahre alt sein.

Je nach Organisation ist zumindest ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ein Erste-Hilfe-Kurs muss absolviert werden. Rettungsschwimmer oder Rettungssanitäter sollten psychisch und körperlich belastbar sein. Mit einem aktuellen ärztlichen Attest ist die körperlicher Fitness nachzuweisen. Es sollte ausreichend Zeit für das Ehrenamt zur Verfügung stehen, auch nachts oder am Wochenende.

Persönliche und soziale Kompetenzen sind von Vorteil für eine gute Zusammenarbeit mit anderen Rettungskräften und den Umgang mit Patienten.

Für bestimmte Einsatzbereiche wie die Notfallseelsorge ist es außerdem besonders wichtig, dass ehrenamtliche Helfer psychisch stabil und sozial gefestigt sind bzw. in jüngster Vergangenheit selbst keine traumatischen Erlebnisse hatten.

Rettungsdienst als ehrenamtlicher Mitarbeiter ist zum Beispiel bei folgenden Organisationen möglich:

- Arbeiter-Samariter-Bund: www.asb.de

- Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de

- Johanniter-Unfall-Hilfe: www.johanniter.de

- Malteser Hilfsdienst: www.malteser.de

Um Rettungsschwimmer zu werden, bieten drei Hilfsorganisationen eine Ausbildung an:

- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft: www.dlrg.de

- Wasserrettungsdienst des Arbeiter-Samariter-Bunds

- Wasserwacht des DRK

Anders als bei anerkannten Ausbildungsberufen werden Ausbildungen im ehrenamtlichen Bereich nicht vergütet.

Die Ausbildungskosten für ein Ehrenamt im Rettungsdienst werden allerdings häufig von der Hilfsorganisation übernommen, bei der die Ausbildung absolviert wird.

Manche Freiwilligen Feuerwehren oder das Technische Hilfswerk bieten eine Ausbildung zum Ersthelfer an. Er leistet wichtige unfallmedizinische Erste-Hilfe-Leistungen an. Sie überbrückt oft die kritische Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Ehrenamt für Jugendliche

Für Jugendliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich im Rettungswesen zu engagieren und Menschen zu helfen. Viele Hilfsorganisationen wie das DRK, die DLRG, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Malteser Hilfsdienst verfügen über spezielle Jugendorganisationen und Jugendgruppen. , in denen sich Kinder und Jugendliche einbringen können.

Ein deutsches Ehepaar verunglückt im August 2023 auf der Innkreisautobahn in Österreich. Die Retter haben große Probleme, den Unfallort zu erreichen. Autofahrer versperren ihnen den Weg. Das zeigt später ein Video der Feuerwehr in den sozialen Medien. Es macht fassungslos.

„Die Anfahrt zur Unfallstelle verzögerte sich aufgrund nicht eingehaltener Rettungsgasse und musste durch den Einsatzleiter durch direkte Ansprache der Fahrzeuglenker und zu Fuß geschaffen werden“, heißt es in der Feuerwehrmeldung. Hätte das Paar gerettet werden können, wenn die Rettungsgasse frei gewesen wäre? „Das ist rein spekulativ, dazu gibt es von unserer Seite keine Auskünfte“, so Uwe Lux, Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Ort im Innkreis damals. „Im Regelfall ist die Strecke in mindestens fünf Minuten schneller zurückzulegen“, so der Feuerwehrmann.

Im Notfall zählt jede Sekunde.

Immer wieder kommt es zu Problemen, weil Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden. Oder sogar die entstandene Rettungsgasse zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen. Damit machen sie die Durchfahrt für die nachfolgenden Rettungskräften unmöglich. Auf dem Weg zum Einsatzort ist das für die Einsatzkräfte eine nervenaufreibende Geduldsprobe. Noch viel wichtiger ist: Rettungsgassen retten Leben.

Deshalb ist es wichtig, bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen sowie mehrspurigen Straßen außerorts immer frühzeitig eine Rettungsgasse zu bilden.

Die Rettungsgasse soll bereits beim Heranfahren an das Stauende gebildet werden - und zwar bei jedem Stau!

Nur so ist es Rettungs- und Einsatzkräften möglich, einen Unfallort schnellstmöglich zu erreichen und Hilfe zu leisten. Jede Sekunde zählt! Eine Rettungsgasse darf auch nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs nicht wieder geschlossen werden. Es könnten weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Auch der Abschleppdienst braucht schnelle freie Fahrt, um eine Autobahn wieder freizumachen. Im Stau sollen Fahrzeuginsassen in ihrem Fahrzeug bleiben und nicht unvorsichtig die Fahrbahn betreten.

Zum 14. Dezember 2016 trat eine Novellierung des § 11 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Regelungen zum Bilden einer Rettungsgasse sind unmissverständlich, scheinen aber bei vielen Fahrzeugführern nicht bekannt zu sein.

Wo ist eine Rettungsgasse zu bilden?

Rettungsgassen sind auf Bundesautobahnen und Straßen außerorts bei mindestens zwei Fahrstreifen Pflicht. Die Rettungsgasse wird bereits bei stockendem Verkehr gebildet.

Wie ist eine Rettungsgasse zu bilden?

Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Das Prinzip ist ganz einfach mit der rechten Hand zu merken: Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse.

Der Seiten- oder Standstreifen ist kein geeigneter Ersatz für eine Rettungsgasse.

Jede Sekunde, die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei länger benötigen, um an die Einsatzstelle zu gelangen, kann Menschenleben kosten. Wer gegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse verstößt, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. In besonderen Fällen drohen bei Verstößen bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot oder sogar eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Seit 2020 müssen Autofahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge hängen, um schneller voran zu kommen, mindestens 240 Euro bezahlen und erhalten zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie einen Monat Fahrverbot.

25.10.2023 jM/LC

Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, findet am Neujahrstag klare Worte. Er dankte allen Einsatzkräften für ihre Arbeit am Jahreswechsel.

Bielefeld. Nach den teilweise chaotischen Zuständen zum Jahreswechsel 2022/2023 hatte die Polizei auch für den jetzigen Silvestertag mit heftigen Attacken auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes gerechnet. Das Personal war erheblich aufgestockt worden. Man wollte diesmal klare Kante zeigen und jegliche Attacken bereits im Keim ersticken. Vermutlich durch diesen Druck unterließen Chaoten vielerorts ihre Attacken.

Natürlich blieb es nicht überall friedlich. In Freiburg haben rund 80 Menschen gezielt mehrere Polizeistreifen mit Feuerwerkskörpern angegriffen. Eine Polizistin wurde dabei leicht verletzt. In Solingen griffen kurz nach Mitternacht rund 40 Personen Feuerwehr und Polizei mit Böllern und Raketen an. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Im Leipziger Stadtteil Connewitz suchten Unbekannte immer wieder die Konfrontation mit der Polizei. Dabei wurde ein Polizeirevier attackiert und beschädigt. Straßenbarrikaden aus brennenden Mülltonnen wurden errichtet und Einsatzkräfte mit Pyrotechnik beschossen.

Vor allem aber in Berlin kam es zu Ausschreitungen. Während rund 65.000 Menschen friedlich bei der traditionellen Silvester-Party am Brandenburger Tor feierten, gab es an anderen Plätzen Silvester-Randale. Die Polizei meldete auf ihrem Nachrichtenkanal Angriffe mit Pyrotechnik, Schreckschusswaffen oder Flaschen auf Einsatz- und Rettungskräfte. Insgesamt wurden 54 verletzte Beamte gemeldet. Acht von ihnen hätten ihren Dienst nicht fortsetzen können.

Rund 500 Personen am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus in Berlin bewarfen sich gegenseitig mit Böllern. Als Polizisten die Menschen auseinandertreiben und auf Feuerwerk kontrollieren wollten, seien diese aus einer Gruppe von etwa 200 Personen mit Pyrotechnik beschossen worden.

In Neukölln verhinderte die Polizei eigenen Angaben zufolge die Barrikade einer Straße. Im selben Viertel wurde der fließende Verkehr mit Feuerwerk beschossen, darunter Autos und Busse, aber auch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge. Zudem seien neun Personen festgenommen worden, die gerade dabei gewesen sein sollen, mit Benzin und Glasflaschen Molotowcocktails herzustellen.

In Berlin waren diesmal fast 5.000 Polizisten in der Nacht im Dienst. Trotz einiger Attacken scheint das Einsatzkonzept der Polizei aufgegangen zu sein. Nur zwei Tage nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht befanden sich 390 festgenommenen Randalierer schon wieder auf freiem Fuß, berichte BILD. Die meisten von ihnen waren wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz in Gewahrsam genommen worden.

Laut Polizeisprecherin Anja Dierschke wurden vor allem Brandstiftungen und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte begangen. „Ich hoffe, dass die Justiz im Nachgang wenigstens spürbare Strafen verhängt“, so ein Polizist. Sonst habe man bei der nächsten Gelegenheit das gleiche Spiel von vorn. In der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 6 Uhr waren stadtweit in Berlin insgesamt 720 Strafverfahren eingeleitet worden. Wann mit deren Abschluss gerechnet werden kann, ist noch unklar.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte zu Beginn der Silvesternacht ein hartes Vorgehen bei Randale und Ausschreitungen angekündigt. „Heute ist die Nacht, wenn's denn notwendig ist, die Nacht der Repression, wo der Rechtsstaat sich versuchen wird, durchzusetzen“, sagte der CDU-Politiker bei einem Besuch einer Polizeiwache auf der Sonnenallee.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte, dass diejenigen die „Krawall schlagen wollen“, auch die rechtlichen Folgen zu spüren bekommen. Spranger verwies auf den Einsatz von Bodycams bei Feuerwehrleuten und Polizisten.

Falscher Umgang mit Feuerwerk tötet

Jedes Jahr kommt es bei Silvesterfeiern zu Unfällen mit Feuerwerk. In Koblenz endete das Zünden eines Böllers für einen 18-Jährigen mit dem Tod. Im bayerischen Eschlkam in der Oberpfalz starb ebenfalls ein 18-Jähriger. Er hatte einen Böller in ein Rohr geworfen und hatte seinen Kopf bei der Explosion über dem Rohr. Im ostsächsischen Boxberg kam ein 22-jähriger Mann ums Leben, als er eine Kugelbombe zündete. Er starb noch am Unfallort vor den Augen seiner Freundin.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat sich nach der Silvesternacht dagegen ausgesprochen, privates Feuerwerk zu untersagen. Ein allgemeines Böllerverbot sei der falsche Weg und löse die Probleme nicht, sagte Wegner am Dienstag bei RTL. Er wolle nicht 99 Prozent der Berliner, die friedlich Silvester feiern, dafür bestrafen, "dass eine kleine Minderheit meint, sie kann machen, was sie will".

25.10.2023 jM/LC

Das Bundesgesundheitsministerium erkennt die Notwendigkeit einer Gesetzesreform zur Verbesserung der Notfall- und Akutversorgung an. Ziel ist es, die Finanzierung des Rettungsdienstes sicherzustellen. Die Lifecard-Blaulichtengel verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam.

Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr im Einsatz, um lebensbedrohliche Situationen zu bewältigen und schwerwiegende Gesundheitsschäden zu verhindern. Dies umfasst auch den Krankentransport durch qualifiziertes Personal und in einigen Regionen die Nutzung von Luft-, Berg-, See- und Wasserrettung.

In der Regel obliegt die Verantwortung für den Rettungsdienst den Landkreisen und kreisfreien Städten. Trotz eines Anstiegs von 71 Prozent bei den Beschäftigten im Rettungsdienst von 2011 bis 2021, gibt es einen zunehmenden Personalmangel, der nicht nur Flächenländer betrifft.

Gründe für diesen Mangel sind die steigende Arbeitsbelastung, fehlende Rechtssicherheit bei Einsätzen und Mitarbeiterabwanderung, insbesondere im nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal. Ein Teil des nichtärztlichen Personals im Krankentransport verfügt nur über eine dreimonatige Qualifikation als "Rettungssanitäter", die gesetzlich nicht oder nur teilweise geregelt ist.

Die Vergütungsmodelle und Gebührenstrukturen im Rettungsdienst variieren je nach Region und fehlen oft an Transparenz. Das Bundesgesundheitsministerium hat Ziele für eine effizientere Rettungsdienststruktur definiert, um Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dies beinhaltet eine digitalisierte Vernetzung des Rettungsdienstes sowie die Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung, um den sich wandelnden Bedürfnissen gerecht zu werden.

Möchten Sie uns Ihre Meinung mitteilen oder Kritik äußern? Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@lifecard-blaulichtengel.de

Die Arbeit von Rettungsdiensten wird immer gefährlicher. Der Respekt gegenüber den Helfern, die oft genug durch ihren Einsatz Leben retten, hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Viele Vorfälle werden dokumentiert, andere fallen unter den Tisch. Die Dunkelziffer dieser Straftaten ist vermutlich sehr hoch.

"Der Schutz von Einsatzkräften nimmt bei der Arbeit der hessischen Justiz eine herausragende Stellung ein", erklärte der hessische Justizminister Roman Poseck von der CDU. „Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die sich tagtäglich für das Wohl, die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitbürger einsetzen, bei ihrer Arbeit angegangen werden.“

In allen Bundesländern wird zur Zeit aufgerüstet, um Straftäter dingfest zu machen und schneller zu bestrafen. Es sind zum Teil widerwärtige Szenen, die sich bei Einsätzen der Rettungsdienste abspielen.

Ein Beispiel aus Wernigerode in Sachsen-Anhalt: Kurz vor Weihnachten 2022 wird in Wernigerode ein Notarzt im Einsatz angegriffen und verletzt. Ein 22-Jährige bricht dem Arzt unter anderem das Nasenbein. Der Helfer trägt außerdem ein Schädel-Hirn-Trauma davon.

Der Notarzt versorgte während des tätlichen Angriffs die Mutter des Angreifers. Dem Sohn dauerte die Behandlung zu lange.

In einem beschleunigten Verfahren verurteilt das Amtsgericht Wernigerode den Täter schon drei Monate nach der Tat zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er dem Opfer 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein beschleunigtes Verfahren wird laut Gericht genutzt, um Fälle mit einfacher Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Doch gleichzeitig wird auch das Strafmaß eingeschränkt. Im Falle einer Verurteilung darf nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden.

Die hessischen Staatsanwaltschaften haben sich seit 2018 in Hunderten von Fällen mit Gewalt und Widerstand gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte beschäftigt. Im Zeitraum bis zum Sommer 2023 ist es in rund 280 Verfahren zu einer Verurteilung gekommen.

In 70 der rund 280 Verfahren ist es bis zum 5. Juni 2023 zu einer Verurteilung gekommen. Unter anderem wurden 45 Geldstrafen und 17 Haftstrafen auf Bewährung verhängt. 98 Verfahren in Hessen wurden eingestellt.

Angriffe auf Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei sind trauriger Alltag geworden. Auf Initiative der Bundesregierung wurden die Strafen für solche Delikte 2017 verschärft.

Trotzdem wird es immer krimineller, speziell um die Silvesterzeit, wenn die Böller fliegen. Zwei Rettungssanitäter waren zum Jahreswechsel im Einsatz, um einer Person mit Atemnot zu helfen. Sie erzählen: „Als wir in die Straße einbogen, flog der erste Böller. Wir stiegen aus und forderten den Angreifer auf, dies zu unterlassen. Da warf er den nächsten Böller, pöbelte und beleidigte uns. Er ließ er die Hose runter und wollte auf den am Wagen abgestellten Defibrillator urinieren. Ein Kollege verhindere das. Da spuckte er ihm ins Gesicht.“

Beide Sanitäter erlitten ein Knalltrauma. Durch den Randalierer verzögerte sich die Hilfe für den Patienten um rund 15 bis 20 Minuten.

Der Angreifer, der keine Vorstrafen hatte, wurde wegen versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, des tätlichen Angriffs auf Hilfeleistende eines Rettungsdienstes sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung verhängte die Richterin als Strafe. Darüber hinaus muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

In mehreren Städten waren Polizei- und Rettungskräfte in der vergangenen Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert, wurden mit Böllern und Raketen beschossen. Besonders viele brutale Attacken erlebten Rettungsdienste in Berlin.

Die Bundesregierung habe großes Vertrauen in die Ermittlungsbehörden der Länder, dass Täter konsequent ermittelt würden. Der Rechtsstaat dürfe nicht zulassen, dass Menschen, die in unseren Städten friedlich feierten und Einsatzkräfte, die ihren Dienst tun, derartigen Übergriffen ausgesetzt sind“, heißt es aus der Bundeshauptstadt.

Angriffe auf Hilfskräfte sind nicht hinnehmbar. „Lifecard-Blaulichtengel“ verurteilt Angriffe auf Rettungsdienste und verlangt konsequente Bestrafung bei Attacken auf Hilfeleistende. Auch der saarländische Innenminister Reinhold Jost gibt ein klares Statement: „Wer die Regeln im Land nicht respektiert, muss die Folgen spüren, auch das gehört zu einem wehrhaften Staat. Die Generalstaatsanwaltschaften in den Bundesländern haben Richtlinien zur Sachbehandlung von Straftaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Angehörige der Rettungskräfte. Diese Richtlinien sind die Grundlage, um Angriffe gegen diese Berufsgruppen mit besonderer Konsequenz zu verfolgen.

Livecard-Blaulichtengel gratuliert zum Jubiläum

Vor 50 Jahren wurde die bundesweit einheitlichen Notrufnummer 110 und 112 eingeführt. Beschlossen wurde dies am 20. September 1973 durch den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder. Anlass für diese Entscheidung war ein tragischer Unfall.

Bis in die frühen 1970er Jahre gab es allein in den Großstädten der Bundesrepublik einheitliche Notrufnummern. Wer auf dem Land oder in Kleinstädten einen Notruf melden wollte, musste im Telefonbuch nach der nächsten Polizeidienststelle oder einem Krankenhaus suchen. In vielen Fällen hatte dieses zu lange Suchen fatale Folgen, so auch für Björn Steiger aus Winnenden. 1969 wurde der Achtjährige auf dem Heimweg vom Schwimmbad von einem Auto angefahren. Der Krankenwagen brauchte fast eine Stunde zum Unfallort. Der Junge starb nicht an seinen Verletzungen, sondern an einem Schock. Bei schnellerer Hilfe hätte vermutlich sein Leben gerettet werden können. Für seine Eltern Ute und Siegfried Steiger aus dem schwäbischen Winnenden war das Unglück Anlass, sich für eine bessere Notfallhilfe einzusetzen.

Seit 50 Jahren können wir uns jetzt auf eine schnelle Hilfe durch Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten verlassen, wenn wir 110 und 112 wählen.

Im Rhein-Erft-Kreis, so berichtet die Feuerwehr Kerpen, werden jährlich rund 120.000 Notrufe an die Telefonnummer 112 abgesetzt, ein Großteil davon über die Mobilfunknetze.

Die Technik des Notrufes wird kontinuierlich weiterentwickelt. Standortübermittlungen sind dank des neuen Notrufsystems AML (Advanced Mobile Location) jetzt überall in Deutschland möglich. Denn bei einem Handy-Anruf an die 112 wird der genaue Standort des Anrufers dank AML (sofern GPS-Empfang besteht) automatisch an die Leitstelle übertragen.

Im Notfall gilt: Ruhe bewahren und die 112 wählen. Oftmals ist den Anrufern der genaue Standort nicht bekannt. Gerade auch im Wald, am Straßenrand oder in unbekannten und unübersichtlichen Gebieten fällt die Antwort auf die Frage nach dem Unglücksort meist schwer. Wird das Smartphone für den Notruf an die 112 genutzt, hilft AML. Der Standort des Anrufers wird dank AML-Technologie direkt übermittelt.

Die wichtigsten Fakten zum Notruf 112:

• Ein Anruf ist immer kostenfrei.

• Notrufe erreichen immer eine 24 Stunden/7 Tage besetzte Leitstelle.

• Sie kann für Notrufe zum Rettungsdienst und zur Feuerwehr genutzt werden.

• Ein Notruf beginnt immer mit der Information: „Wo ist etwas passiert?“

• Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden, egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein.

Die neuen W-Fragen

• Wo ist etwas geschehen? Wo ist der Notfallort?

• Was ist geschehen?

• Wer ruft an?

• Warten auf Rückfragen der Leitstelle!

Früher gab es die sogenannten 5 W-Fragen: Wer?, Wo?, Was?, Wie viele? und Warten. Insbesondere durch das Mobiltelefon ist jetzt aber die Frage nach dem Notfallort die Erste und Wichtigste. Denn es kam häufiger vor, dass die Verbindung kurz nach der Notrufannahme abgebrochen ist. Ist das „Wo?“ geklärt, kann aber zumindest eine Einheit zur Kontrolle des angegebenen Notfallortes entsandt werden. „Zudem kann mittlerweile auch der Notruf per App über das Smartphone abgesetzt werden. Hier können bereits im Vorfeld etwaige Daten hinterlegt werden, sodass im Notfall diese der Leitstelle direkt vorliegen. Auch über diese App wird der Standort übertragen und es besteht die Möglichkeit, mittels Chat-Funktion mit der Leitstelle zu kommunizieren“, erklärt ein Sprecher der Kerpener Feuerwehr.

Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften

Täglich sind Rettungskräfte im Einsatz, oft auch im Freiwilligendienst. Leider werden die Einsätze in Notsituationen häufig durch unachtsames oder rücksichtloses Verhalten gestört. Aus diesem Grund gibt es die Kampagne „Zusammen für mehr Respekt “, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat ins Leben gerufen wurde.

Die digitale Kampagne soll für mehr Wertschätzung und Respekt gegenüber Polizei- und Einsatzkräften sorgen und vermitteln, wie lebenswichtig ein angemessenes Verhalten gegenüber den Einsatzkräften sein kann.

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